Annex-B-Staaten

Kurzdefinition

Annex-B-Staaten beinhaltet die Gruppe von Ländern, die im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgeführt sind und sich auf CO2-Reduktionsziele verständigt und geeinigt haben. Das Kyoto-Protokoll, ein internationales Abkommen (Dezember 1997) hat das Ziel, den Klimawandel durch Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu bekämpfen. Dabei war das Ziel die CO2-Emissionen bis 2012 den CO2-Ausstoss um 5.2% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Die Annex B-Staaten umfassen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die USA, Kanada, Russland und andere entwickelte Länder. Das Kyoto-Protokoll hatte zwei Verpflichtungsperioden (2008 – 2012) und von 2013 bis 2020 und lief Ende 2020 aus. Abgelöst wurde es nahtlos durch das Abkommen von Paris. Somit ist auch Annex-B ausgelaufen.

Nicht-Anhang-B-Länder

"Nicht-Anhang-B-Länder" bezieht sich auf Länder, die nicht in Anhang B des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) aufgeführt sind. Bei den Anhang-B-Ländern handelt es sich um Industrienationen, die sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls, einer rechtsverbindlichen Vereinbarung des UNFCCC, zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet haben. Nicht-Anhang-B-Länder, die oft als "Entwicklungsländer" bezeichnet werden, haben im Rahmen des Kyoto-Protokolls keine rechtsverbindlichen Emissionsreduktionsziele.

Verwandte Begriffe

Zuletzt aktualisiert: September 2026

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