Seit dem 01.01.2026 müssen EU-Importeure von Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff & Strom CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, um die Emissionen ihres Imports abzudecken. Wir erklären, wie die Abgabe berechnet wird und warum eine gute Datenlage Ihren Kontostand schont.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der EU-Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) keine reine Berichtspflicht mehr. Er ist eine finanzielle Verpflichtung. EU-Importeure von CO2-intensiven Gütern wie Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom müssen CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, um die in ihren Importen eingebetteten Emissionen abzudecken. Die ersten Zertifikate sind bis zum 30. September 2027 fällig und decken sämtliche Importe des Jahres 2026 ab. Der neue Schwellenwert beträgt 50 Tonnen Netto-Importmasse pro Jahr.
Wie viel CO2 steckt in den Waren, die Sie importieren? Die Antwort darauf bestimmt, wie viele Zertifikate Sie benötigen – und wie viel Sie bezahlen. Stimmt die Berechnung, bleibt Ihre Kostenbasis wettbewerbsfähig. Stimmt sie nicht oder verlassen Sie sich auf die EU-Standardwerte, zahlen Sie unter Umständen deutlich mehr als nötig.
Anders als ein unternehmerischer CO2-Fussabdruck betrachtet CBAM nicht die Gesamtemissionen Ihres Unternehmens. Gemessen werden die eingebetteten Emissionen pro Einheit des importierten Produkts, typischerweise in Tonnen CO2-Äquivalent pro Tonne Produkt (t CO2-eq/t).
CBAM berücksichtigt dabei zwei Emissionsarten:
Die grundlegende CBAM-Berechnung ist überschaubar:
Eingebettete Emissionen (t CO2-eq) = Importmenge (t) × spezifische eingebettete Emissionen (t CO2-eq/t)
Wobei sich die spezifischen eingebetteten Emissionen aus direkten und indirekten Komponenten zusammensetzen:
Spezifische Emissionen = direkte Emissionen/t + indirekte Emissionen/t
Import von 100 Tonnen warmgewalztem Stahl aus der Türkei:
Direkte Emissionen (Scope 1): 0,45 t CO2-eq/t
Stromverbrauch: 0,4 MWh/t
Netz-Emissionsfaktor (Türkei): 0,45 t CO2-eq/MWh
Indirekte Emissionen (Scope 2): 0,18 t CO2-eq /t
Spezifische eingebettete Emissionen: 0,63 t CO2-eq /t
Gesamte eingebettete Emissionen: 63 t CO2-eq
Bei einem EU-ETS-Preis von rund 65 EUR pro Tonne CO2 ergibt sich eine potenzielle CBAM-Abgabe von ca. 4’095 EUR (vor Abzug etwaiger CO2-Kosten, die bereits im Ursprungsland gezahlt wurden).
CBAM bevorzugt ausdrücklich tatsächliche Emissionsdaten der produzierenden Anlage. Um anlagenspezifische Emissionsfaktoren zu berechnen, benötigen Sie:
Für direkte Emissionen:
Für indirekte Emissionen:
Sämtliche Daten müssen auf Anlagenebene erhoben und ab 2026 durch einen unabhängigen, akkreditierten Verifizierer im Rahmen eines Vor-Ort-Audits geprüft werden.
Kann ein Importeur keine verifizierten tatsächlichen Emissionsdaten vorlegen, greift die EU auf Standardwerte (Default Values) zurück. Diese sind länder- und produktspezifische Emissionsintensitäten, die von der Europäischen Kommission auf Basis von Schätzungen des Joint Research Centre (JRC) festgelegt wurden. Die Default Values finden Sie hier zum Download als Excel oder PDF.
In der Praxis bedeutet das: Standardwerte liegen oft deutlich über den tatsächlichen Emissionen eines durchschnittlich effizienten Produzenten.
Doch es kommt noch ungünstiger. Ab 2026 wird auf die Standardwerte ein Strafaufschlag (Markup) erhoben:
2026: +10 %
2027: +20 %
ab 2028: +30 %
Dieser Aufschlag soll Importeure explizit dazu bewegen, tatsächliche Daten zu erheben. Für Düngemittelproduzenten ist der Aufschlag auf 1 % gedeckelt, für Stahl, Aluminium und Zement greift die volle Staffelung.
CBAM enthält einen Mechanismus zur Vermeidung doppelter Bepreisung. Wurde im Produktionsland bereits ein CO2-Preis gezahlt – etwa über eine CO2-Steuer, ein Emissionshandelssystem oder ein vergleichbares Instrument – kann der entsprechende Betrag von der CBAM-Abgabe abgezogen werden.
Für die Anrechnung müssen Importeure dokumentarisch nachweisen, dass der CO2-Preis tatsächlich gezahlt wurde, dass er sich auf das spezifische Produkt bezieht und dass keine Ausnahmen oder Rabatte gewährt wurden. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 Standard-CO2-Preis-Abzüge für verschiedene Länder veröffentlichen.
Eine korrekte CBAM-CO2-Berechnung erfordert folgende Eingabedaten:
Die Berechnung selbst ist nicht übermässig komplex. Was sie erfordert, ist eine strukturierte Datenerhebung, aktive Lieferanteneinbindung und eine Verifizierung durch Dritte. Für Unternehmen, die das systematisch angehen, kann CBAM sogar zum Wettbewerbsvorteil werden: Niedrigere verifizierte Emissionen bedeuten direkt niedrigere Kosten und eine stärkere Marktposition.
carbon-connect unterstützt Unternehmen seit 2013 bei der CO2-Bilanzierung und im ESG-Reporting. Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrer CBAM-Emissionsberechnung? Wir helfen Ihnen gerne.