CBAM: Wie die EU-Import-Abgabe berechnet wird und warum Standardwerte Sie teuer zu stehen kommen

Seit dem 01.01.2026 müssen EU-Importeure von Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff & Strom CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, um die Emissionen ihres Imports abzudecken. Wir erklären, wie die Abgabe berechnet wird und warum eine gute Datenlage Ihren Kontostand schont.

CBAM: Wie die EU-Import-Abgabe berechnet wird und warum Standardwerte Sie teuer zu stehen kommen
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
25/2/2026
Geschrieben von
Pascal Freudenreich

Seit dem 1. Januar 2026 ist der EU-Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) keine reine Berichtspflicht mehr. Er ist eine finanzielle Verpflichtung. EU-Importeure von CO2-intensiven Gütern wie Stahl, Eisen, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom müssen CBAM-Zertifikate kaufen und abgeben, um die in ihren Importen eingebetteten Emissionen abzudecken. Die ersten Zertifikate sind bis zum 30. September 2027 fällig und decken sämtliche Importe des Jahres 2026 ab. Der neue Schwellenwert beträgt 50 Tonnen Netto-Importmasse pro Jahr.

Wie viel CO2 steckt in den Waren, die Sie importieren? Die Antwort darauf bestimmt, wie viele Zertifikate Sie benötigen – und wie viel Sie bezahlen. Stimmt die Berechnung, bleibt Ihre Kostenbasis wettbewerbsfähig. Stimmt sie nicht oder verlassen Sie sich auf die EU-Standardwerte, zahlen Sie unter Umständen deutlich mehr als nötig.

Was CBAM tatsächlich misst

Anders als ein unternehmerischer CO2-Fussabdruck betrachtet CBAM nicht die Gesamtemissionen Ihres Unternehmens. Gemessen werden die eingebetteten Emissionen pro Einheit des importierten Produkts, typischerweise in Tonnen CO2-Äquivalent pro Tonne Produkt (t CO2-eq/t).

CBAM berücksichtigt dabei zwei Emissionsarten:

  • Direkte Emissionen (Scope 1) sind die Treibhausgase, die direkt am Produktionsstandort freigesetzt werden. Dazu gehören Verbrennungsemissionen aus Brennstoffen in Öfen und Brennanlagen ebenso wie Prozessemissionen (beispielsweise das CO2, das bei der Umwandlung von Kalkstein zu Klinker in der Zementproduktion entsteht).
  • Indirekte Emissionen (Scope 2) umfassen die Emissionen aus dem Stromverbrauch während der Produktion. Ob und wie Scope 2 in die finale CBAM-Abgabe einfliesst, hängt von der Warenkategorie ab. Bei Zement und Düngemitteln werden indirekte Emissionen in die Zertifikatsberechnung einbezogen. Bei anderen Produktkategorien müssen sie zumindest berichtet werden.

Die Grundformel

Die grundlegende CBAM-Berechnung ist überschaubar:

Eingebettete Emissionen (t CO2-eq) = Importmenge (t) × spezifische eingebettete Emissionen (t CO2-eq/t)

Wobei sich die spezifischen eingebetteten Emissionen aus direkten und indirekten Komponenten zusammensetzen:

Spezifische Emissionen = direkte Emissionen/t + indirekte Emissionen/t

Rechenbeispiel

Import von 100 Tonnen warmgewalztem Stahl aus der Türkei:

Direkte Emissionen (Scope 1): 0,45 t CO2-eq/t

Stromverbrauch: 0,4 MWh/t

Netz-Emissionsfaktor (Türkei): 0,45 t CO2-eq/MWh

Indirekte Emissionen (Scope 2): 0,18 t CO2-eq /t

Spezifische eingebettete Emissionen: 0,63 t CO2-eq /t

Gesamte eingebettete Emissionen: 63 t CO2-eq

Bei einem EU-ETS-Preis von rund 65 EUR pro Tonne CO2 ergibt sich eine potenzielle CBAM-Abgabe von ca. 4’095 EUR (vor Abzug etwaiger CO2-Kosten, die bereits im Ursprungsland gezahlt wurden).

Wie die Emissionsfaktoren ermittelt werden

CBAM bevorzugt ausdrücklich tatsächliche Emissionsdaten der produzierenden Anlage. Um anlagenspezifische Emissionsfaktoren zu berechnen, benötigen Sie:

Für direkte Emissionen:

  • Brennstoffverbrauch pro Produkteinheit (z. B. GJ pro Tonne), multipliziert mit dem CO₂-Faktor des Brennstoffs (z. B. kg CO2-eq GJ)
  • Prozessemissionen aus chemischen Reaktionen (z. B. Kalzinierung von Kalkstein)
  • Bei Anlagen mit Mehrproduktfertigung: eine nachvollziehbare Zuordnung (Allokation) der Emissionen auf das spezifische CBAM-Produkt

Für indirekte Emissionen:

  • Stromverbrauch pro Produkteinheit (MWh pro Tonne)
  • Den anwendbaren Strom-Emissionsfaktor – entweder den Netzdurchschnitt des Produktionslandes oder unter bestimmten Bedingungen einen vertraglichen Emissionsfaktor

Sämtliche Daten müssen auf Anlagenebene erhoben und ab 2026 durch einen unabhängigen, akkreditierten Verifizierer im Rahmen eines Vor-Ort-Audits geprüft werden.

Warum Standardwerte eine teure Falle sind

Kann ein Importeur keine verifizierten tatsächlichen Emissionsdaten vorlegen, greift die EU auf Standardwerte (Default Values) zurück. Diese sind länder- und produktspezifische Emissionsintensitäten, die von der Europäischen Kommission auf Basis von Schätzungen des Joint Research Centre (JRC) festgelegt wurden. Die Default Values finden Sie hier zum Download als Excel oder PDF.

In der Praxis bedeutet das: Standardwerte liegen oft deutlich über den tatsächlichen Emissionen eines durchschnittlich effizienten Produzenten.

Doch es kommt noch ungünstiger. Ab 2026 wird auf die Standardwerte ein Strafaufschlag (Markup) erhoben:

2026: +10 %

2027: +20 %

ab 2028: +30 %

Dieser Aufschlag soll Importeure explizit dazu bewegen, tatsächliche Daten zu erheben. Für Düngemittelproduzenten ist der Aufschlag auf 1 % gedeckelt, für Stahl, Aluminium und Zement greift die volle Staffelung.

Die CO2-Preis-Anrechnung

CBAM enthält einen Mechanismus zur Vermeidung doppelter Bepreisung. Wurde im Produktionsland bereits ein CO2-Preis gezahlt – etwa über eine CO2-Steuer, ein Emissionshandelssystem oder ein vergleichbares Instrument – kann der entsprechende Betrag von der CBAM-Abgabe abgezogen werden.

Für die Anrechnung müssen Importeure dokumentarisch nachweisen, dass der CO2-Preis tatsächlich gezahlt wurde, dass er sich auf das spezifische Produkt bezieht und dass keine Ausnahmen oder Rabatte gewährt wurden. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 Standard-CO2-Preis-Abzüge für verschiedene Länder veröffentlichen.

Was Sie für den Einstieg benötigen

Eine korrekte CBAM-CO2-Berechnung erfordert folgende Eingabedaten:

  1. Produktidentifikation: der exakte CN-Code, die CBAM-Kategorie und das Ursprungsland
  2. Importmenge: Nettomasse in Tonnen
  3. Daten zu direkten Emissionen: entweder anlagenspezifische Daten (Brennstoffverbrauch, Prozessemissionen, Produktionsmengen) oder, als letztes Mittel, Standardwerte
  4. Daten zu indirekten Emissionen: Stromverbrauch pro Tonne und der anwendbare Netz-Emissionsfaktor
  5. Nachweis über CO2-Kosten: Beleg über einen im Ursprungsland gezahlten CO2-Preis, einschliesslich Systemart und Betrag pro Tonne
  6. Verifizierung: Ab 2026 müssen sämtliche tatsächlichen Emissionsdaten durch einen akkreditierten Drittprüfer verifiziert werden, inklusive eines Vor-Ort-Audits der produzierenden Anlage

Fazit

Die Berechnung selbst ist nicht übermässig komplex. Was sie erfordert, ist eine strukturierte Datenerhebung, aktive Lieferanteneinbindung und eine Verifizierung durch Dritte. Für Unternehmen, die das systematisch angehen, kann CBAM sogar zum Wettbewerbsvorteil werden: Niedrigere verifizierte Emissionen bedeuten direkt niedrigere Kosten und eine stärkere Marktposition.

carbon-connect unterstützt Unternehmen seit 2013 bei der CO2-Bilanzierung und im ESG-Reporting. Brauchen Sie Unterstützung bei Ihrer CBAM-Emissionsberechnung? Wir helfen Ihnen gerne.

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