Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der carbon-connect AG

1. Geltungsbereich

carbon-connect AG ist vor  allem in folgenden Bereichen tätig:

  1. CO2-Bilanzierung (CCF, PCF, EPD, LCA) & Klimastrategien
  2. ESG- und Nachhaltigkeitsberatung inkl. Beratung betreffend ESG-Ratings wie EcoVadis und CDP
  3. Vermittlung von Klimaschutzprojekten

1.1 Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der carbon-connect AG, Industriestrasse 4b, 8604 Volketswil (nachfolgend «carbon-connect»), gegenüber Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Institutionen. Sie gelten nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.

1.2 Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder in einem separaten Vertrag gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gelten die AGB ergänzend.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, carbon-connect stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte von carbon-connect annimmt – durch Unterschrift oder durch schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt).

2.2 Offerten von carbon-connect sind 30 Tage gültig, sofern in der Offerte nichts anderes vermerkt ist.

3. Leistungen von carbon-connect

3.1 carbon-connect erbringt Beratungs- und Erstellungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit und ESG, insbesondere CO2-Bilanzierung (Scope 1–3 nach GHG Protocol bzw. ISO 14064), ESG-Berichterstattung, Begleitung von EcoVadis-Ratings, Ökobilanzen (LCA/PCF), Umweltproduk-tdeklarationen (EPD), Klimastrategien sowie Unterstützung bei regulatorischen Anforderungen und in der Lieferkette. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

3.2 carbon-connect erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfungsleistungen im Sinne einer Revisionsstelle oder akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle.

3.3 Entscheide Dritter – etwa Ratingergebnisse (z. B. EcoVadis-Score), Zertifizierungs- oder Auditentscheide sowie behördliche Beurteilungen – liegen ausserhalb des Einflussbereichs von carbon-connect. carbon-connect bereitet diese Verfahren sorgfältig und nach bestem Fachwissen vor, kann jedoch kein bestimmtes Ergebnis zusichern.

3.4 carbon-connect ist berechtigt, für einzelne Leistungen qualifizierte Partner oder Subunternehmer beizuziehen, und bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.

4. Mitwirkung und Daten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt carbon-connect die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und bezeichnet eine zuständige Ansprechperson.

4.2 Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Daten verantwortlich. carbon-connect prüft die Daten auf Plausibilität, kann deren Richtigkeit jedoch nicht abschliessend verifizieren. Für Ergebnisse, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet gelieferten Daten beruhen, übernimmt carbon-connect keine Haftung.

4.3 Verzögert sich die Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine angemessen, wobei die Auslastung durch weitere Aufträge zu berücksichtigen ist. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

5. Methodik und Standards

5.1 carbon-connect arbeitet nach anerkannten Standards und Methoden (z. B. GHG Protocol, ISO-Normen, Vorgaben von Ratingplattformen) in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung und mit den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Emissionsfaktoren und Datengrundlagen.

5.2 Spätere Änderungen von Standards, Emissionsfaktoren oder regulatorischen Anforderungen stellen keinen Mangel der erbrachten Leistung dar. Aktualisierungen bestehender Arbeitsergebnisse erfolgen auf Wunsch als separater Auftrag.

6. Termine

6.1 Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers gemäss Ziffer 4 voraus.

6.2 Bei höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von carbon-connect verlängern sich die Termine angemessen.

7. Vergütung und Zahlung

7.1 Die Vergütung richtet sich nach der Offerte. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) oder EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Spesen und Reisekosten sind in der Vergütung nicht enthalten und werden nach Aufwand verrechnet, sofern in der Offerte keine Pauschale vereinbart ist.

7.3 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug; es ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Wir behalten uns vor, zusätzlich eine Mahngebühr zu berechnen.

7.4 Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann carbon-connect weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen oder von Vorauszahlung/-en abhängig machen.

7.5 Service-Packages von carbon-connect können für Dienstleistungen rund um Klima- und Nachhaltigkeitsthemen genutzt werden. Der Kunde kauft und zahlt die Stunden im Voraus. Genutzte Stunden und Restsaldi werden transparent ausgewiesen. Gebuchte Stunden verfallen nicht. Nicht benötigte Stunden werden nicht rückerstattet.

8. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

8.1 Sämtliche Urheber- und Schutzrechte an den von carbon-connect erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Bilanzen, Berichte, Konzepte, Deklarationen) sowie an vorbestehendem Know-how, Methoden, Vorlagen und Tools verbleiben bei carbon-connect.

8.2 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Dazu gehört die interne Verwendung sowie die Weitergabe an eigene Kunden, Geschäftspartner, Behörden oder Ratingplattformen im Rahmen dieses Zwecks.

8.3 Eine kommerzielle Weitergabe oder Weiterveräusserung an Dritte sowie eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von carbon-connect.

9. Vertraulichkeit

9.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

9.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmässig vorlagen oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offenzulegen sind.

9.3 carbon-connect darf Daten in anonymisierter und aggregierter Form für Statistiken, Benchmarks und die Weiterentwicklung der eigenen Dienstleistungen verwenden. Rückschlüsse auf den Auftraggeber sind dabei ausgeschlossen.

10. Referenznennung

carbon-connect darf den Auftraggeber unter Verwendung von Name und Logo als Referenz nennen (z. B. auf der Website oder in Präsentationen). Der Auftraggeber kann dieses Recht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

11. Datenschutz

carbon-connect bearbeitet Personendaten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf www.carbon-connect.ch.

12. Haftung

12.1 carbon-connect haftet für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.2 Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet carbon-connect nicht für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust sowie für Hilfspersonen.

12.3 Die Haftung von carbon-connect ist betragsmässig auf die Vergütung des betroffenen Auftrags beschränkt; bei wiederkehrenden Leistungen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate vor dem schädigenden Ereignis.

12.4 carbon-connect haftet nicht für Entscheide und Handlungen Dritter, insbesondere von Ratingagenturen, Zertifizierungs- und Prüfstellen oder Behörden (vgl. Ziffer 3.3).

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Einzelaufträge enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.

13.2 Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. jährliche Begleitung) haben die in der Offerte vereinbarte Laufzeit. Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich (E-Mail reicht aus) gekündigt werden.

13.3 Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt beiden Parteien vorbehalten.

13.4 Bei Vertragsende werden fertiggestellte Arbeitsergebnisse übergeben. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen bleiben finanziell geschuldet.

14. Klimaschutzprojekte

14.1 Soweit vereinbart, vermittelt carbon-connect Emissionsminderungszertifikate aus Klimaschutzprojekten Dritter und wickelt deren Erwerb und Stilllegung für den Auftraggeber ab. carbon-connect betreibt keine eigenen Klimaschutzprojekte; die Emissionsminderung ist eine Leistung des jeweiligen Projektbetreibers, auf deren Durchführung carbon-connect keinen direkten Einfluss hat.

14.2 Die Verantwortung von carbon-connect beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl von Projekten anerkannter Standards (z. B. Gold Standard, VCS/Verra) und die vertragsgemässe Abwicklung. carbon-connect stützt sich dabei auf die Angaben der Projektbetreiber, der Standards und der unabhängigen Verifizierungsstellen und haftet nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Ein bestimmter Minderungserfolg kann nicht garantiert werden.

14.3 Kann ein Projekt die vereinbarten Zertifikate nicht oder nicht rechtzeitig liefern, stellt carbon-connect gleichwertige Zertifikate eines anderen Projekts desselben oder eines vergleichbaren Standards bereit.

14.4 Für werbliche und öffentliche Aussagen im Zusammenhang mit erworbenen Zertifikaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich; er beachtet dabei die anwendbaren lauterkeitsrechtlichen Vorgaben (insbesondere UWG und EU-Vorgaben zu Umweltaussagen).

15. Schlussbestimmungen

15.1 carbon-connect kann diese AGB anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.carbon-connect.ch publiziert. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsabschluss gültige Fassung.

15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der carbon-connect AG.

 

Stand: Juli 2026

carbon-connect AG
Industriestrasse 4b
8604 Volketswil
Schweiz