Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Ab September 2026 gelten strengere Vorgaben für Umweltclaims, Nachhaltigkeitssiegel und Klimaversprechen.

Green Claims & EmpCo sind zwei wichtige EU-Richtlinien, welche die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen regulieren. Nachhaltigkeit verkauft sich gut und ist ein häufig genutztes Werkzeug, um das eigene Unternehmensimage positiv aufzuladen. Begriffe wie ‘umweltfreundlich’, ‘klimaneutral’ oder ‘nachhaltig’ wurden in der Vergangenheit inflationär und ohne ausreichende Belege verwendet. Verbraucherinnen und Verbraucher konnten kaum nachvollziehen, was hinter solchen Versprechen tatsächlich steckt. Um falsche Versprechen in diesen Belangen, so genannte ‘Green Claims’, vorzubeugen, hat die EU-Kommission im Jahr 2023 die Green Claims Directive (Green Claims Richtlinie über umweltbezogene Angaben) entwickelt und vorgeschlagen. Diese zielt darauf ab, dass freiwillige Umweltversprechen von Unternehmen künftig wahr, belegt und transparent sein müssen. In Kraft getreten ist die Richtlinie jedoch bisher noch nicht. Die Green Claims Directive durchlief zunächst die parlamentarische Beratung und wurde seit Anfang 2025 im Trilog verhandelt, also zwischen Kommission, Parlament und Rat der EU. Die entscheidende Trilog-Sitzung zur Green Claims Verordnung wurde jedoch aufgrund politischen Widerstandes abgesagt. Seither ist das Verfahren vorerst ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Green Claims Directive aktuell nicht in Kraft ist. Im Juni 2025 kündigte die EU-Kommission an, den Vorschlag zurückzuziehen, ohne diesen Schritt jedoch bisher formal zu vollziehen. Stattdessen müssen sich Unternehmen auf eine andere Richtlinie einstellen, die Nachhaltigkeitsversprechen künftig reguliert. Ab dem 27. September 2026 gelten verschärfte Regeln für Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Klimaversprechen. Die Regelung Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) betrifft praktisch jedes Unternehmen mit Endkundenkontakt. Eine Übergangsfrist für bereits im Markt befindliche Produkte ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass auch Produkte, die heute schon im Regal stehen und über den Stichtag hinaus haltbar sind, ab dem 27. September 2026 den neuen Anforderungen entsprechen müssen.
Die EU-Richtlinie 2024/825 soll Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Sie wurde 2024 verabschiedet und muss nun von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die neuen Regeln gelten ab 27. September 2026. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsaussagen belegbar und transparent zu machen, um Greenwashing zu verhindern. Die EmpCo gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU vermarkten und dabei Nachhaltigkeitsversprechen nutzen.
Betroffen sind sämtliche Unternehmen mit B2C-Kommunikation, unabhängig von Grösse oder Umsatz. Dabei gibt es keine Ausnahmen. Auch Kleinst- und Mikro-Unternehmen müssen sich daran halten. Die EmpCo betrifft sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen, die sich an Verbraucher richten.
Was wird verboten?
Beispiele für problematische Aussagen wie:
wenn diese nicht ausreichend belegt werden können. Ebenfalls kritisch bzw. teilweise verboten sind:
Für ein Unternehmen setzt die künftige EmpCo hohe Standards. bedeutet Anforderungen Bedeutung für Unternehmen. Die Aussagen müssen durch wissenschaftliche Methoden gestützt sein (z.B. Lebenszyklusanalysen). Alle Angaben müssen klar und verständlich für den Verbraucher zugänglich sein. Umweltlabels müssen zwingend auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen. Jede Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussage muss künftig:
Die Green Claims Directive sollte ursprünglich noch einen Schritt weiter gehen als die EmpCo und detailliert regeln, wie Umweltclaims wissenschaftlich nachgewiesen und extern geprüft werden müssen.
Geplant waren unter anderem:
Zusammenhang mit ESG und CSRD
Für Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichten, wird die Datenqualität noch wichtiger:
Auf den ersten Blick mögen sich die Green Claims Directive und die EmpCo kaum unterscheiden. Konkret heben sich die Richtlinien jedoch in ihren Funktionen und Reichweiten voneinander ab.
Die Green Claims Directive sollte ein sehr detailliertes Regelwerk speziell für ‘grüne’ Werbeaussagen werden. Das Ziel war, jede einzelne Behauptung mit wissenschaftlich exakten Methoden (z. B. Lebenszyklusanalysen) zu beweisen.
Die EmpCo hingegen gilt eher als ein Mindeststandard. Sie reguliert, was man gegenüber Konsumenten sagen darf. Es geht hier weniger um hochkomplexe Nachweisverfahren, sondern darum, dass Unternehmen endlich klar und transparent kommunizieren müssen. Die Aussagen müssen allesamt überprüfbar sein.
Ob die Green Claims Directive in ihrer jetzigen Form später auch noch realisiert wird, ist offen. Die Stossrichtung der EmpCo jedoch ist eindeutig. Unbelegte oder vage Umweltversprechen werden in der EU keinen Platz mehr haben.
Die Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regelungen sind erheblich. Das grösste Risiko besteht derzeit in Abmahnungen und Verfügungsverfahren, initiiert durch Umwelthilfe und Wettbewerbsverbände. Im schlimmsten Fall kann ein Produkt komplett vom Markt genommen werden müssen. Darüber hinaus kommen Bussgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes in Betracht. Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Reputationsschaden, der mit einem öffentlich gewordenen Greenwashing-Vorwurf einhergeht.
Für ein KMU heisst das, dass ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die aktuelle Kommunikation sollte analysiert werden. Siegel sollten geprüft werden. Teamschulungen für Marketing und Vertrieb sind angesagt. Die Lieferkette sollte zudem eingebunden werden, damit man keine Überraschungen erlebt. Vermieden werden dadurch nicht nur Risiken, sondern man stärkt zusätzlich seine Glaubwürdigkeit und verschafft sich Vorteile im Wettbewerb. Wer rechtzeitig handelt, schützt sich nicht nur vor Abmahnungen und Bussgeldern, sondern gewinnt durch transparente, ehrliche Kommunikation das Vertrauen von Kundinnen und Kunden.