Berichterstattungspflichten in der Schweiz und EU

Welche Firmen sind von ESG-Berichterstattungspflicht betroffen und was müssen direkt- und indirekt betroffene Firmen tun?

Berichterstattungspflichten in der Schweiz und EU
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
29/12/2023

Berichterstattungspflichten in der Schweiz und der EU

Wer ist betroffen und was müssen betroffene Unternehmen tun

Ende 2017 haben alle Staaten der Erde bis auf Syrien das Pariser Abkommen anerkannt. Das Abkommen zielt darauf ab, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2020 ihren Höhepunkt erreichen und anschliessend pro Jahrzehnt halbiert werden. Bis 2030 müssen also 20 Milliarden Tonnen eingespart werden, bis 2040 weitere 10 Milliarden Tonnen CO2 und bis 2050 noch einmal 5 Milliarden Tonnen CO2 reduziert werden.

Für die schweizerische Gesetzgebung waren mehrere Volksabstimmungen erforderlich, um den Vorschlag des Parlaments durchzusetzen. Dieser Vorschlag orientiert sich an geltendem EU-Recht bzw. EU-Regulierungen. Die in der Schweiz geltenden Bestimmungen sehen wichtige Neuerungen im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich vor, die unter die nichtfinanzielle Berichterstattung fallen. Diese basieren auf der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung, die Umweltthemen (hier wird der Umgang mit CO2-Emissionen geregelt), Soziales, Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption umfasst. Die Gesetzgebung (OR, Art. 964 und folgende) schreibt vor, dass Unternehmen über die verursachten CO2-Emissionen berichten und darlegen müssen, wie sie bis 2050 Klimaneutralität erreichen wollen. Die folgenden Unternehmen in der Schweiz sind von dieser Berichterstattung betroffen und müssen die folgenden Kriterien (kumulativ) erfüllen:

  • Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht(z. B. Banken, Versicherungen).
  • Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern.
  • Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken und Umsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Franken vorweisen.

 

Erstmals für das Geschäftsjahr 2023

Diese neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten, wobei eine Frist von einem Jahr gewährt wurde. Die entsprechende Anwendung erfolgt somit erstmals im Geschäftsjahr 2023. Direkt von dieser Regelung sind in der Schweiz einige hundert Unternehmen betroffen. Indirekt werden jedoch viele weitere Unternehmen betroffen sein, da Unternehmen, die die Bestimmungen umsetzen, Lieferanten und Partner bevorzugen werden, die ebenfalls ihre CO2-Emissionen messen und Klimaneutralität anstreben.

 

Sorgfaltspflichten (VSoTr)

Darüber hinaus ist die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) zu beachten (OR 964).

Die CSRD ist eine Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), und die Berichterstattungspflicht wird ab 2024 jährlich ausgeweitet. Ab dem Geschäftsjahr 2026 müssen auch börsennotierte KMU, einschliesslich börsennotierter KMU aus Nicht-EU-Ländern, Berichte veröffentlichen. Oberflächlich betrachtet mögen die Berichterstattungspflichten nur wenige Unternehmen betreffen, aber indirekt werden viele Unternehmen betroffen sein, da die Berichtspflicht kontinuierlich erweitert wird. Zudem werden betroffene Firmen bei Ihren Lieferanten nach entsprechenden CO2-Daten nachfragen.

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