Ein Basisjahr für messbare Ziele, neue Kennzahlen und klarere Rückmeldungen: EcoVadis hat seine Bewertungsmethodik aktualisiert. Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich vor allem ein genauer Blick auf die Zielsetzungen und die Nachweise für das nächste Rating.

Wer den EcoVadis-Fragebogen ausfüllt, muss nicht jede methodische Änderung im Detail kennen. Entscheidend ist, welche Neuerungen das eigene Unternehmen betreffen – und wo bestehende Unterlagen angepasst werden sollten.
Das als „Q3 2026“ veröffentlichte Methodenupdate umfasst acht Änderungen. Nicht alle gelten für jede Unternehmensgrösse oder Branche. Dieser Überblick konzentriert sich auf die EcoVadis-Grössenkategorien XS, S und M. Manche sind aber auch für alle Unternehmsgrössen relevant. Mit einer solchen starten wir:
Die für KMU wohl wichtigste Änderung betrifft alle Unternehmensgrössen: Für Fragebogen, die am oder nach dem 14. Oktober 2026 eingereicht werden, akzeptiert EcoVadis quantitative Ziele in den Richtlinienfragen nur noch, wenn die eingereichten Nachweise ausdrücklich ein Basisjahr nennen.
Neben dem Zielwert und dem Zieljahr muss damit auch der zeitliche Ausgangspunkt dokumentiert sein.
Ein Beispiel anhand eines Klimaziels:
Das Basisjahr zeigt, womit die spätere Entwicklung verglichen wird. Ohne diesen Bezug bleibt unklar, von welchem Ausgangspunkt aus das Unternehmen seine Fortschritte misst.
Wichtig: Die Anforderung gilt auch für absolute Ziele und Null-Vorfälle-Ziele, beispielsweise zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Auch hier muss ein Basisjahr ausdrücklich im Nachweis stehen. Fehlt diese Angabe, wird das betreffende quantitative Ziel nicht anerkannt und trägt nicht zur Bewertung des Richtlinienindikators bei. Das bedeutet jedoch nicht, dass die gesamte Richtlinie ungültig wird.
Für Unternehmen der Grössen S und M werden die Fragen zur quantitativen Berichterstattung neu strukturiert. Allgemeine Antwortmöglichkeiten wie „Berichterstattung zu Wasser“ werden in die jeweiligen Themenfragen verschoben und präziser formuliert.
Solche zusätzlichen Kennzahlen können damit dort angegeben werden, wo das entsprechende Thema für das Unternehmensprofil als wesentlich eingestuft ist, also Nachhaltigkeitsthemen, die aufgrund der Tätigkeit und des Unternehmensprofils besonders bedeutsam sind.
Ausserdem kommen standardisierte Kennzahlen hinzu, zum Beispiel:
Nicht jede neue Kennzahl wird in jedem Fragebogen abgefragt. Welche Fragen erscheinen, hängt vom jeweiligen Bewertungsprofil ab.
Diese Änderung betrifft XS-, S- und M-Unternehmen, insbesondere wenn sie einen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME einreichen.
EcoVadis ändert die Bezeichnung auf der Plattform zu „Voluntary Standard (VS/VSME)“. Gleichzeitig werden die Analyseleitlinien für neue VS-Berichte angepasst. Laut EcoVadis berücksichtigen diese stärker die Unterscheidung zwischen erforderlichen und freiwilligen Angaben abhängig von der Mitarbeitendenzahl, insbesondere rund um die Schwelle von zehn Mitarbeitenden.
Berichte nach den bisherigen VSME-Guidelines bleiben für das Geschäftsjahr 2026 und frühere Berichtszyklen akzeptiert. Für diese Berichte ändern sich die Bewertungsregeln nicht. Ein vorhandener VSME-Bericht muss deshalb nicht allein wegen der neuen Bezeichnung überarbeitet werden.
EcoVadis präzisiert die Hilfetexte für die Antwortoption „Andere“ bei Massnahmen, Mitgliedschaften beziehungsweise Unterstützungsbekundungen sowie Zertifizierungen. Das bedeutet konkret:
Unternehmen der Grössen S und M erhalten beim Berichterstattungsindikator in den Themen Ethik und nachhaltige Beschaffung detailliertere Rückmeldungen. Stärken und Verbesserungsbereiche werden neu einzelnen bewerteten Kennzahlen zugeordnet. Dadurch soll deutlicher werden, welche Angaben anerkannt wurden und wo noch Lücken bestehen. Die Bewertungsmethodik dieses Indikators bleibt unverändert. Die Neuerung betrifft die Genauigkeit der Rückmeldung, nicht die Einführung eines neuen Punktesystems. Für Unternehmen bietet das eine bessere Grundlage, um nach dem Rating gezielt an fehlenden Kennzahlen zu arbeiten.
Je nach Branche / Geschäftsmodell können drei weitere Anpassungen relevant sein:
EcoVadis unterscheidet bei bestimmten Personaldienstleistern deutlicher zwischen internen Mitarbeitenden und Temporärarbeitskräften, die bei Kunden eingesetzt werden. Für Temporärarbeitsunternehmen der Branche ISIC 782 werden die spezifischen Berichtsoptionen für Temporärarbeitskräfte erweitert. Für M-Unternehmen kommen unter anderem die durchschnittlichen Schulungsstunden pro Temporärarbeitskraft und der Frauenanteil innerhalb dieser Belegschaft hinzu. Betroffene Unternehmen sollten ihre Personalkennzahlen darauf prüfen, welche Beschäftigtengruppe jeweils erfasst wird. Allgemeine Kennzahlen und spezifische Angaben zu Temporärarbeitskräften sollten nicht vermischt werden.
Für M-Unternehmen in bestimmten Branchen ergänzt EcoVadis eine Antwortoption zu Massnahmen, die Auswirkungen lebender gentechnisch veränderter Organismen auf die biologische Vielfalt mindern. Betroffen sind ausgewählte Tätigkeiten, etwa in der Landwirtschaft, Aquakultur, Pharmaindustrie, Forschung oder Abfallbehandlung. Das ist keine pauschale neue Anforderung für alle KMU. Relevant wird die Ergänzung nur bei entsprechendem Branchenprofil und einer passenden Fragestellung im Fragebogen.
EcoVadis schränkt die Anerkennung bestimmter Nachweise für Unternehmen in Festlandchina ein. Dies betrifft insbesondere bestimmte RBA-/RMI-Mitgliedschaftsnachweise, die chinesische Unternehmen nach dem 5. August 2026 eingereicht haben, sowie RBA-VAP-Audits, die nach diesem Datum bei chinesischen Unternehmen durchgeführt wurden.
Bereits veröffentlichte Bewertungen und vor diesem Stichtag eingereichte Unterlagen bleiben laut EcoVadis gültig; frühere Bewertungen werden nicht rückwirkend geändert.
Für KMU mit betroffenen chinesischen Gesellschaften oder entsprechenden Nachweisen lohnt sich deshalb eine gezielte Prüfung der Anerkennungsregeln.