ESG-Regulierung: Wie geht’s weiter?

Warum Unternehmen in Sachen ESG trotz der globalen Entwicklung nicht auf die Bremse treten sollten

ESG-Regulierung: Wie geht’s weiter?
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
20/6/2025

Global wird momentan in Sachen ESG mehr auf die Bremse getreten als Gas gegeben. Zumindest, wenn man die politische Seite betrachtet. Wir beleuchten das Thema und sagen Ihnen, warum Unternehmen besser nicht in den Bremsmodus verfallen sollten.

EU: Omnibus Verordnung

Um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die EU-Wirtschaft zu entlasten hat die EU-Kommission Ende Februar 2025 den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets veröffentlicht. Geplant ist in einem ersten Schritt eine Verschiebung (Stop-the-Clock) der Berichtserstattungspflicht von CSRD und CSDDD, in einem zweiten Schritt sollen die Schwellenwerte der Berichterstattungspflichtigen Unternehmen nach oben angepasst werden. Der Verschiebung hat sowohl das EU-Parlament als auch der Rat bereits zugestimmt.  

Einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD sollen neu noch Unternehmen mit 1'000 Mitarbeiter und entweder 50 Millionen EUR Umsatz oder mehr als 25 Millionen EUR Bilanzsumme veröffentlichen. CSDDD, das europäische Lieferkettengesetz, soll abgeschwächt und vereinfacht werden. Gemäss dem Vorschlag sollen neu nur noch direkt Betroffene Stakeholder und Vertreter mit einbezogen werden. Die CSDDD soll ab Juli 2028 Anwendung finden.  

Die geplanten Änderungen werden die EU-Wirtschaft in mehr oder weniger erheblichen Umfang entlasten, zahlreiche Verpflichtungen werden wegfallen. Parlament und Rat müssen dem Omnibus-Paket noch zustimmen, dies soll bis Ende 2025 passieren. Ob die geplante Grenze von 1'000 Mitarbeiter wirklich Anwendung findet, steht noch nicht fest. Einige Unternehmen und Länder haben sich dagegen ausgesprochen.

Firmen mit weniger als 500 Mitarbeiter können sich unterdessen dem VSME-Berichtsstandard bedienen.

Entwicklung in anderen Regionen

Während die Vereinigten Staaten unter Donald Trump ein zweites Mal aus dem Pariser Abkommen ausgestiegen sind, zeigt sich in den USA kein einheitliches Bild. Republikanisch geführte Staaten erlassen ESG-feindliche Gesetze, während demokratisch geführte Staaten das Gegenteil tun.  

Die Schweiz wartet ab und hat Änderungen betreffend ESG-Regulierung erst einmal gestoppt. Bevor eine geändert ESG-Regulierung seitens EU nicht final ist, wird sich die Schweiz nicht festlegen.  

Fazit und Empfehlung

Wir von carbon-connect raten Unternehmen trotz Unsicherheiten und Zwangspause ESG Themen weiterzuverfolgen und die Zeit zu nutzen.  

ESG ist kein Selbstzweck und schon gar keine reine Reportingpflicht. Sie ist eine Risikomanagement-Strategie und hilft Unternehmen Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken zu identifizieren, die den Unternehmenswert potenziell gefährden:

  • Ist die eigene Lieferkette resilient genug?  
  • Sind Standorte des Unternehmens exponiert für potenziellen Klimarisiken wie Extremwetterereignisse?
  • Kennt das Unternehmen transitorische Risiken, wie ändernde Gesetzgebung, sich änderndes Marktverhalten oder Reputationsrisiken?

Natürlich gibt es nicht nur Risiken, sondern auch Chancen: Einsparungen durch Ressourcen- und Energieeffizienz, die Möglichkeit für Produktinnovationen und der Erschliessung neuer Märkte oder schlicht der Resilienz, um dem zu trotzen, was auf sie zukommt.

Davon sind nicht nur Grossunternehmen, sondern auch KMU betroffen. Darüber hinaus geraten diese in Lieferketten grösserer Unternehmen weiterhin zunehmend unter Druck, Treibhausgasbilanzen, Product Carbon Footprints, Netto-Null Ziele oder Nachhaltigkeitsberichte zu liefern. Darauf sollten sie sich vorbereiten.  

Mit einer CO2-Bilanz, einem Netto-Null Fahrplan und einem Nachhaltigkeitsbericht (z.B. nach VSME). Schaffen Sie eine gute Grundlage, um für Anfragen Ihrer Lieferketten-Partner gewappnet zu sein. Wir unterstützen Sie dabei natürlich gern.