JI (Joint Implementation) / Gemeinschaftsreduktion

Kurzdefinition

Joint Implementation (JI, Gemeinschaftsreduktion) war ein aus dem Kyoto Protokoll vorgesehener flexibler Mechanismus zur Reduktion von Schadstoffemissionen. Die daraus entstehende Emissionsminderung wird ausschliesslich dem Investorenland gutgeschrieben. Die Grundidee besteht darin, dass es keine Rolle spielt, wo Emissionen gemindert werden, Hauptsache Emissionen werden gemindert. JI ermöglicht somit ein Transfer von Emissionsreduktionsrechten von einem zu einem anderen Staat. Industrieländer (Annex-I-Staaten) sollen in Emissionsminderunsprojekte in andere Industrieländer investieren. JI steht dabei für das Gegenteil von CDM, hier war die Idee, dass Investitionen in Entwicklungsländer getätigt wurden.

Mit dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls wurde JI durch den Artikel 6 des Paris Abkommens abgelöst. Art. 6.2 regelt Kooperationsansätze von ITMOs (Internationally Transferred Mitigation Outcomes.

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Zuletzt aktualisiert: September 2026

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