EU-Emissionshandel / European Union Emissions Trading System EU ETS

Kurzdefinition

Der EU-Emissionshandel ist der erste grenzüberschreitende und weltweit grösste Emissionsrechtehandel und ist ein Instrument der EU-Klimapolitik mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen unter geringstmöglichen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken. Hier wird eine Emissionsminderung erzwungen, wobei es allerdings dem Markt überlassen wird, auf welche Weise eine Reduzierung stattfindet bzw. erzielt wird. Er trat 2005 in Kraft.

Das EU Emission Trading System (EU-ETS) ist das europäische Emissionshandelssystem und eines der grössten weltweit. Der Gesetzgeber legt eine Obergrenze (Cap) für die Gesamtmenge an CO2-Emissionen fest, bestimmte regulierte Unternehmen gilt dann eine Obergrenze. Die Obergrenze wird Jahr für Jahr reduziert.

Zurzeit deckt das System 40 bis 45 % aller Treibhausgasemissionen in der EU ab. Konkret sind folgende Branchen betroffen und müssen am EU-ETS teilnehmen:

  • Energiewirtschaft (Kraftwerke)
  • Stahl- und Metallindustrie
  • Zement- und Kalkproduktion
  • Raffinerien
  • Chemische Industrie
  • Luftverkehr innerhalb EU
  • Seeverkehr (ab 2024)

Es umfasst insbesondere Energieerzeugung, Energie intensive Industrie und zunehmend auch den Luft- und Seeverkehr; ein separates System (ETS 2) erweitert die Abdeckung schrittweise auf Gebäude- und Verkehrssektor.

Warum das für KMU bzw. Unternehmen wichtig ist

Mit der schrittweisen Ausweitung des EU-ETS (u. a. ETS 2 auf Gebäudewärme und Verkehrskraftstoffe) können auch KMU indirekt stärker betroffen sein, etwa über steigende Energie- und Heizkosten. Wer frühzeitig auf Energieeffizienz setzt, kann diese Kostenentwicklung teilweise abfedern.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026

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