EU-Transparenzpflicht 2023

EU-Transparenzpflicht 2023: Unternehmen müssen künftig Nachhaltigkeitsberichte vorlegen

EU-Transparenzpflicht 2023
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
28/6/2022

Ab 2023 soll eine geplante Weiterentwicklung der CSR-Berichterstattung (Corporate Social Responsibility) europaweit für Betriebe ab einer bestimmten Grösse gelten. Die Regelung soll für Transparenz bezüglich der Emissionen und Sozialstandards sorgen und betrifft dann nicht mehr wie bisher nur Grossunternehmen, sondern auch den Mittelstand. Die Vorgaben werden die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) ersetzen und nicht mehr nur separater Bestandteil der Selbstauskunft sein, sondern Teil des kompletten Lageberichts.

Schon im April 2021 hatte die Europäische Kommission den Vorschlag veröffentlicht. Abgeordnete der EU im europäischen Parlament hatten sich darauf geeinigt, dass eine Berichtspflicht für Unternehmen und ihre Zulieferer eingeführt werden solle. Unabhängige Experten sollen die eingereichten Daten prüfen und zertifizieren. Eine formelle Bestätigung darüber liegt aber noch nicht vor, da entsprechende Prüfstellen dieser Art bisher nicht existieren und erst noch eingerichtet werden müssen.

Umwelt, Menschenrechte, soziale Standards

Gelten sollen die Vorschriften für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro und mehr als 250 Beschäftigten, unabhängig von ihrer Börsennotierung. Für Unternehmen in Ländern, die nicht der europäischen Union angehören und einen Jahresumsatz von 150 Millionen Euro haben sollen adäquate Regeln gelten.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Berichterstattung auch auf alle börsennotierten kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Ausgenommen sind dann nur noch Kleinstunternehmen. Für kleine und mittelständische Betriebe wird es eine Übergangsphase bis 2028 geben, in der Ausnahmen unter bestimmten Umständen möglich seien, teilte der Rat mit.

Mit dieser Regelung werden also künftig nicht nur Finanzberichte vorgelegt werden müssen, sondern ebenso alle Unternehmensvorgänge, welche die Umwelt, die Einhaltung von Menschenrechten und soziale Standards betreffen.

Zusammengestellt wurden diese Standards von der Global Reporting Initiative (GRI), die Anpassung an europäische Massstäbe stammt vom Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK).

Auf dieser Basis des DNK wurden für kleinere und mittlere Unternehmen in der Schweiz 17 Indikatoren des GRI kombiniert. Nicht alle sind für KMUs in der Schweiz relevant, ihre Offenlegung ist dennoch empfehlenswert im Hinblick auf das eigene Nachhaltigkeitskonzept.

Zwei Drittel aller befragten Geschäftsleiter in der Schweiz glauben nicht daran, CO2-Neutralität erreichen zu können, von einer Null-Emission bis zum Jahr 2050 ganz zu schweigen. Auch in Deutschland ist die Politik sich nicht einig – so kritisiert die CSU, dass die Regelungen demnächst auch den Mittelstand und kleine Unternehmen in die Verantwortung nehmen, da betroffene Unternehmen die viel zu grossen Herausforderungen nicht zu leisten imstande sein könnten.

Das wird im CRS-Bericht gefordert:

ESG-relevante Daten (Environmental Social Governance Performance) müssen lückenlos erfasst werden. Es geht dabei nicht nur um die Ausweisung der eigenen, direkten Emissionen, für die die volle Verantwortung gelte, sondern auch um die der Zulieferer.

Falls Vorgaben nicht eingehalten werden, können Mittel künftig versagt werden und Finanzierungskosten würden damit für Unternehmen deutlich steigen. Geschäftsführer sollten sich daher rechtzeitig mit dem neuen Regelwerk sowie den Investmentkriterien von Fonds und den Kreditvergabebestimmungen von Banken auseinandersetzen.

Das wird alle Unternehmen unabhängig von ihrer Grösse vor Schwierigkeiten stellen. Noch weiss man weder, wie viele Daten, noch mit welchen Methoden diese erfasst werden können.

Im Transparenzbericht sollen alle nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen nach innen und aussen dargelegt werden. Das umfasst die Angaben zum Verständnis des Geschäftsverlaufs, der Geschäftsergebnisse sowie des Status Quo des Unternehmens und seiner Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt.

  • Umwelt – Dieser Bereich bezieht sich auf den Energie- und Ressourcenverbrauch, sowie CO2-Ausstoss und andere Emissionen.
  • Sozialstandards und Menschenrechte – Hier werden Angaben über Arbeitnehmerschutz, Diversität und Geschlechtergleichheit, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte gefordert.
  • Vermögen - neben den materiellen Vermögenswerten müssen auch immaterielle Vermögenswerte offengelegt werden wie Humankapital und intellektuelles Kapital. Der Forderung, rückliegende und zukunftsorientierte Angaben zu Governance-Faktoren muss ebenfalls Genüge getan werden.

Die anzugebenden Details unterscheiden sich nicht fundamental von den bisherigen CSR-Regelungen. Die größte Neuerung besteht darin, dass Geschäftsleitungen künftig für ihre Angaben haftbar gemacht werden können. Es wird daher auch eine Prüfungspflicht für die Belastbarkeit aller Inhalte der Berichte geben.

Mehr Transparenz und Vermeidung von Greenwashing

Neben der Umstellung von Prozessen wird es für viele die Einstellung zusätzliche Arbeitskräfte bedeuten, um alle Vorgaben einhalten und kontrollieren zu können.

Gerade das aber wird Kunden und Verbrauchern in Zukunft ermöglichen, endlich transparente Einsichten und Daten von Firmen zu bekommen, bei denen sie kaufen oder in die sie investieren. Zudem wird das bisher von vielen Unternehmen betriebene Greenwashing durch die Transparenzregeln deutlich erschwert, bzw. unmöglich gemacht.

Beispiele von Greenwashing

Greenwashing bezeichnet eine bestimmte Methode des Marketings, dank derer Unternehmen und Marken beim Verbraucher als besonders umweltfreundlich und umweltbewusst wahrgenommen werden. Als Paradebeispiele dafür gelten der Dieselskandal und die Palmöl-Industrie.

Unzählige Hersteller von Lebensmitteln und Kosmetika verwenden für ihre Produkte Palmöl, für dessen Anbau die letzten indonesischen Regenwälder vernichtet werden. Nicht nur Natur und Tiere fallen den Plantagen zum Opfer, sondern auch Einheimische.

Um ein entsprechendes Umweltlabel zu erhalten, werden inmitten der Rodungen kleine Flächen Regenwald stehen gelassen - für Tier und Pflanzenwelt völlig nutzlos. Das fatale daran ist, dass viele Umweltlabel ebenfalls nicht halten was sie versprechen. Der Begriff „Klimaneutralität“, mit dem geworben wird, ist nicht geschützt, überzeugt aber unkritische Verbraucher.

Grosse Reiseunternehmen halten beim Bau neuer Hotelanlagen an bisher von Menschen relativ wenig frequentierten westafrikanischen Strandabschnitten, welche zu den letzten verbliebenen Brutgebieten von Meeresschildkröten gehören, gerade einmal Mindeststandards zum Schutz der Tiere ein, werben aber dennoch in Touristenkatalogen mit ihrem Umweltbewusstsein.

In einer Welt, in der einerseits für viele Betriebe Greenwashing zur Unternehmenskultur gehört, andererseits aber auch immer mehr verantwortungsbewusste Unternehmen den Klimaschutz über ihre eigenen wirtschaftlichen Ziele stellen, verwundert es nicht, dass sich die Geister an dieser Stelle scheiden.

Die Verpflichtung zum Lagebericht empfinden erstere als ärgerliche und störende Eingriffe in ihre Angelegenheiten und ihre Arbeitsprozesse, auch weil CO2- Ausgleichszahlungen für die Kompensation der eigenen Emissionen nicht mehr als ausreichende Leistung akzeptiert werden.

Anleger achten vermehrt auf Greenwashing und echtes Umweltbewusstsein. EU-Taxonomie hilft echte grüne Investments zu erkennen.

Das Verhalten von Anlegern und Investoren ändert sich. Vor dem Kauf von Aktien wird immer mehr auf den Nachhaltigkeitsgedanken von Konzernen geschaut. Unternehmen wird dies künftig unter Druck setzen. Daher könnte eine Transparenzverpflichtung auch vor diesem Hintergrund ein wirksames Mittel sein, um anvisierte Klimaziele, die bisher nur reine Absichtserklärung waren, endlich umzusetzen.

Ab 2023 müssen in Deutschland rund 15.000 Unternehmen Bericht erstatten, EU-weit werden es 50.000 sein. Sie alle unterliegen schon jetzt einem Klassifikationssystem, mit dessen Hilfe Investoren „grüne Investments“ erkennen können. Die EU-Taxonomie ist bereits ab dem 1. Januar 2022 öffentlich, bezieht sich in Deutschland allerdings bisher nur auf 500 Unternehmen. Theoretisch ist die neue Transparenzregelung begrüssenswert. Wie sie praktisch von Unternehmern und Prüfstellen umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.

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