Stromsparen in der Küche: Warme Speisen erst abkühlen

Lassen Sie warme Speisen unbedingt erst vollständig abkühlen, bevor Sie diese in den Kühlschrank stellen.

Stromsparen in der Küche: Warme Speisen erst abkühlen

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Die Haltbarkeit Ihrer Lebensmittel erhöht sich.
  • Der Kühlschrank verbraucht weniger Energie.
  • Ihre Stromrechnung fällt am Ende des Jahres geringer aus.

So geht’s:

  1. Geben Sie das noch warme Essen in ein entsprechendes Gefäss.
  2. Lassen Sie das warme Essen ausreichend abkühlen.
  3. Stellen Sie das Gefäss erst in den Kühlschrank, wenn es kalt ist.

So lieber nicht:

  1. Warmes Essen in den Kühlschrank stellen.
  2. Warme Töpfe oder Pfannen in den Kühlschrank stellen.
  3. Warmes Essen in die Gefriertruhe geben.

Ihr Sparpotential

Klar, manchmal muss es einfach schnell gehen, also kochen Sie sich eine Kleinigkeit oder lassen sich eine leckere Pizza liefern. Doch gerade unter Zeitdruck stellen viele Menschen dann das noch warme Essen einfach schnell in den Kühlschrank, damit es nicht ein, zwei oder auch vier Stunden offen herumsteht. Dadurch verschwenden Sie aber nicht nur eine Menge Energie, sondern Sie riskieren auch, dass die Lebensmittel im Kühlschrank schneller verderben.

Geben Sie daher die noch warmen Speisen in geschlossene Gefässe, um sie vor Fliegen o.ä. zu schützen. Warten Sie nun unbedingt ab, bis die Speisen sowie die Gefässe abgekühlt sind, bevor Sie diese in den Kühlschrank stellen. Ansonsten geben diese ihre Eigenwärme ab und erhöhen so die Temperatur im Kühlschrank. Dadurch verderben die darin enthaltenen Speisen schneller und der Kühlschrank benötigt zusätzliche Energie, um die Temperatur wieder zu senken. Sparen Sie deshalb am Geld und nicht an der Zeit: Lassen Sie die warmen Speisen in Zukunft in Ruhe abkühlen und freuen Sie sich am Ende des Jahres über weniger Stromkosten und ein gutes Gewissen gegenüber der Umwelt.

Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck können Sie über den unten stehenden Link berechnen und durch die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts kompensieren.

Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.