Stromsparen im Wohnzimmer: Richtig lüften

Erfahren Sie hier, wie Sie durch gezieltes Lüften Heizkosten senken und die Luftqualität verbessern können.

Stromsparen im Wohnzimmer: Richtig lüften

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie sparen Heizkosten.
  • Richtiges Lüften beugt Schimmel vor.
  • Durch Sauerstoffzufuhr erhöht sich die Luftqualität

So geht’s:

  1. Mehrmals täglich alle Fenster ganz öffnen.
  2. Kurz durchlüften, nach wenigen Minuten Fenster schliessen.
  3. Je dichter die Fenster, je gedämmter das Haus, umso mehr lüften.

So lieber nicht:

  1. Fenster nicht permanent gekippt halten.
  2. Nicht länger als 15 Minuten lüften.
  3. Nur einmal täglich Fenster öffnen.

Ihr Sparpotential

Richtiges Lüften reduziert Ihre Heizkosten. Indem Sie öfters kurz lüften, wird die Luft nämlich schnell ausgetauscht, das Wohnzimmer kühlt niemals völlig aus und die Wohlfühltemperatur ist schnell wieder erreicht. Gekippte Fenster lassen hingegen permanent Wärme entweichen, während kaum Frischluft nach innen dringt – das treibt ausserdem die Heizkosten in die Höhe.

Wer systematisch lüftet, sorgt dafür, dass trockene Luft schnell in den Raum dringt, während Feuchtigkeit nach draussen entweicht. Nach dem Schliessen Ihrer Fenster ist die gewünschte Raumtemperatur rasch wieder erreicht. Dadurch sparen Sie nicht nur einiges an Heizkosten, sondern durch das häufige Abführen der Feuchtigkeit kann Schimmel vorgebeugt werden und die Luftqualität erhöht sich. Dabei gilt: Verzichten Sie auf Kippen, öffnen Sie mehrmals tägliche alle Fenster zur Gänze, nach wenigen Minuten können Sie diese wieder schliessen. Gekippte Fenster kühlen hingegen die Wände und den Bereich ums Fenster zu sehr ab, Ihr Wohnzimmer kühlt unnötig aus und viel Wärme geht verloren, während die Heizkosten nach oben getrieben werden.

Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck können Sie über den unten stehenden Link berechnen und durch die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts kompensieren.

Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.