Stromsparen im Wohnzimmer: Temperatur nachts absenken

Sparen Sie in Zukunft einiges an Energiekosten, indem Sie die Raumtemperatur nachts nicht unter 16 Grad fallen lassen.

Stromsparen im Wohnzimmer: Temperatur nachts absenken

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Heizung nachts herunterdrehen, Energiekosten sparen.
  • Nicht völlig ausgekühlte Räume bekommen Sie schneller warm.
  • Morgens bei Betreten des Wohnzimmers keinen Temperaturschock erleiden.

So geht’s:

  1. Temperatur nachts absenken, aber Heizung nicht völlig ausschalten.
  2. Raumtemperatur nicht unter 16 Grad Celsius fallen lassen.
  3. Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, Heizkörper nachts in Betrieb nehmen.

So lieber nicht:

  1. Heizung nachts ganz ausschalten.
  2. Räume nachts völlig auskühlen lassen.
  3. Im Winter nachts zusätzlich Fenster gekippt halten.

Ihr Sparpotential

Wenn Sie nachts die Raumtemperatur absenken, können Sie Energiekosten sparen, beträgt diese beispielsweise durchschnittlich 17 statt 20 Grad Celsius, können Sie sich über rund sieben Prozent Ersparnis gegenüber dem durchgängigen Beheizen freuen. Aber Achtung: Lassen Sie das Wohnzimmer niemals völlig auskühlen, dann benötigt das Aufheizen nämlich um einiges mehr an Energie und Sie sparen sich keinen Cent.

Sind Sie bislang der Meinung gewesen, dass Sie Energie sparen, wenn Sie nachts die Heizkörper im Wohnzimmer abdrehen? Dann handelt es sich um einen Irrtum. Generell sollten Sie Räume regelmässig beheizen bzw. nicht weniger als auf 16 Grad abkühlen lassen, da der Energieaufwand, um einen kalten Raum morgens wieder auf eine angenehme Temperatur von 20 Grad zu bekommen, grösser ist, als konstant eine Mindesttemperatur zu halten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass kalte Luft Feuchtigkeit weniger gut aufnehmen kann, was schnell zu feuchten Wänden und Schimmelbildung führen kann.

Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck können Sie über den unten stehenden Link berechnen und durch die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts kompensieren.

Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.