Stromsparen beim Waschen: Auf die Vorwäsche verzichten

Sparen Sie Strom und verwenden Sie die Vorwäsche nur noch bei stark verschmutzter Kleidung.

Stromsparen beim Waschen: Auf die Vorwäsche verzichten

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Sie sparen Energiekosten.
  • Der Wasserverbrauch sinkt.
  • Der Waschgang ist kürzer.

So geht’s:

  1. Verwenden Sie die Vorwäsche nur bei stark verschmutzter Kleidung.
  2. Verzichten Sie bei wenig getragener Kleidung auf die Vorwäsche.
  3. Lassen Sie auch bei leichten Verschmutzungen die Vorwäsche weg.

So lieber nicht:

  1. Vorwäsche standardmässig wählen.
  2. Voreingestellte Waschgänge verwenden.
  3. Nicht überprüfen, ob eine Vorwäsche stattfindet oder nicht.

Ihr Sparpotential

Bei vielen Waschmaschinen ist die Vorwäsche standardmässig eingestellt. Gleichzeitig gibt es aber auch bei quasi allen modernen Geräten die Möglichkeit, auf die Vorwäsche zu verzichten. Nehmen sie daher einmal die Bedienungsanleitung zur Hand und machen Sie sich mit den Einstellungen vertraut. Es wird sich lohnen – vor allem für Ihren Geldbeutel!

Die Vorwäsche ist nämlich nur nötig, wenn Ihre Kleidung Verschmutzungen aufweist. Ein T-Shirt, das Sie nur zweimal getragen haben, oder der kleine Fleck Apfelschorle auf Ihrer Jeans werden auch bei der normalen Wäsche völlig ausreichend entfernt. Wichtiger als die Vorwäsche ist dann eher die Wahl des richtigen Waschmittels. Machen Sie sich daher mit den Einstellungen Ihrer Waschmaschine vertraut und verzichten Sie bei wenig verschmutzter oder kaum getragener Wäsche zukünftig auf das Vorwaschen. So werden nicht nur Ihre Stromkosten sinken, sondern zugleich auch noch der Wasserverbrauch Ihrer Maschine und die Dauer des Waschgangs. So können Sie sich schneller und günstiger an Ihrer wieder strahlend sauberen Lieblingsjeans erfreuen.

Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck können Sie über den unten stehenden Link berechnen und durch die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts kompensieren.

Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.