Der Emissionshandel, auch bekannt als Cap and Trade, ist ein marktbasiertes Instrument zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Er ist ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen den Klimawandel, da er Ländern und Sektoren ermöglicht, ihre Emissionsziele auf wirtschaftliche Weise zu erreichen.

Das Grundprinzip eines Emissionshandelssystem besteht darin, eine Aufsichtsbehörde eine allgemeine Obergrenze oder einen „Deckel (Cap)“ für die Menge an Treibhausgasen festlegt, die von einer bestimmten Gruppe von Unternehmen ausgestossen werden darf. Diese Obergrenze wird dann in einzelne Emissionsberechtigungen aufgeteilt, die Unternehmen oder Ländern zugeteilt werden. Diese Berechtigungen können auf dem Emissionsmarkt gekauft, verkauft oder gehandelt werden. Dieses System, ermöglicht Unternehmen und Ländern, Lizenzen zu kaufen und zu verkaufen, die das Recht repräsentieren, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen – wie Kohlendioxid – auszustossen.

Durch die Schaffung eines Marktes für Emissionen werden Unternehmen und Länder dazu angeregt, Wege zur Reduzierung ihrer Emissionen zu finden. Diejenigen, die ihre Emissionen unter die ihnen zugeteilten Berechtigungen senken können, können ihre überschüssigen Zertifikate an jene verkaufen, die ihre Ziele nicht erreichen.

Der Emissionshandel wurde in mehreren Ländern und Regionen der Welt eingeführt, darunter in der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und China. Er wird dafür gelobt, Innovationen zu fördern und die Einführung saubererer Technologien zu unterstützen. Der Emissionshandel fördert nicht nur die Reduzierung von Emissionen, sondern auch Innovationen und Investitionen in sauberere Technologien. Indem er einen Preis für Emissionen festlegt, bietet er Unternehmen einen wirtschaftlichen Anreiz, sauberere und nachhaltigere Praktiken zu entwickeln und umzusetzen. Dies trägt dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, und belohnt diejenigen, die frühzeitig Massnahmen zur Emissionsreduktion ergreifen. Einige Kritiker, hingegen, regen an, dass Emissionshandel es einem Unternehmen ermöglicht, sich gewissermassen „freizukaufen“, anstatt seine Emissionen tatsächlich zu reduzieren, und weil daher keine ausreichende Verringerung der Gesamtemissionen garantiert wird.

Das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) ist seit 2005 in Kraft und gilt als grösstes Emissionshandelssystem der Welt. Folgende Industrien sind verpflichtet am EU-ETS teilzunehmen:

  • Kraftwerke und andere Verbrennungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 20 Megawatt (MW). Dazu gehören Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung.
  • Raffinerien
  • Stahlwerke
  • Produktion von Eisen, Aluminium und anderen Metallen
  • Zement-, Kalk- und Glasindustrie
  • Keramikindustrie
  • Papier- und Zellstoffindustrie
  • Chemieindustrie (Produktion bestimmter Grundchemikalien)

Das Cap wird im EU-Emissionshandelssystem schrittweiseabgesenkt, sodass die Gesamtmenge der zulässigen Emissionen von Jahr zu Jahrsinkt. Parallel dazu werden kostenlose Zuteilungen reduziert und mehr Zertifikate versteigert. Dies erhöht langfristig den Druck, Emissionen zu reduzieren und in klimafreundliche Technologien zu investieren.

Neue Sektoren ab 2024/2027 EU-ETS II

Ab 2027 oder 2028 soll der Gebäudesektor und Strassenverkehr dazukommen

  • Gebäudesektor: Lieferanten von Brennstoffen für Gebäude (z.B. Heizöl, Erdgas für Heizungen) müssen Emissionszertifikate erwerben. Die Kosten werden voraussichtlich an die Endverbraucher weitergegeben
  • Strassenverkehr: Lieferanten von Kraftstoffen für den Strassenverkehr (z.B. Benzin, Diesel) müssen ebenfalls Zertifikate erwerben. Auch hier werden die Kosten an die Tankstellen und somit an die Verbraucher weitergegeben.

Freiwilliger Emissionshandel vs. verpflichtende Systeme

Beim Emissionshandel lässt sich grundsätzlich zwischen verpflichtenden Systemen und dem freiwilligen Markt unterscheiden. In verpflichtenden Emissionshandelssystemen – etwa dem EU-ETS – geht es darum, in klar definierten Sektoren gesetzlich vorgegebene Emissionsminderungen zu erzielen. Die Teilnahme beruht hier auf einer festen rechtlichen Grundlage: Gesetze und Verordnungen legen fest, welche Anlagen und Unternehmen erfasst sind. Für diese ist die Teilnahme obligatorisch.

Dem gegenüber steht der freiwillige Emissionshandel, der sogenannte Voluntary Carbon Market (VCM). Er richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die ohne gesetzliche Verpflichtung Emissionen ausgleichen möchten, zum Beispiel um Klimaneutralität anzustreben, Netto-Null-Ziele zu verfolgen oder ihre gesellschaftliche Verantwortung (CSR) sichtbar zu machen. Der freiwillige Markt stützt sich nicht auf staatlichen Zwang, sondern auf selbst gesetzte Klimaziele und anerkannte Marktstandards, die Rahmen und Qualitätssicherung für Projekte und Zertifikate vorgeben.

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