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Frequently Asked Questions
(FAQs)

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengetragen.

Was bedeutet klimaneutral?

Klimaneutralität bezeichnet nicht null CO2-Emissionen oder gar eine CO2-freie Situation. Jede Aktivität hinterlässt Spuren in Form eines CO2-Fussabdrucks, unabhängig davon, ob wir unserer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen oder unsere Freizeit gestalten. Ohne jeglichen Ausstoss von Treibhausgasen sind derzeit weder Produkte herstellbar noch Firmen oder Organisationen zu betreiben. Klimaneutralität bedeutet, dass die entsprechenden CO2-Emissionen kompensiert sind. Dies geschieht durch die Finanzierung eines Klimaschutzprojektes (CO2-Senke). Es wird ein Ausgleich geschaffen. CO2-Emissionen, die an einem Ort entstehen, werden durch ein Klimaschutzprojekt (CO2-Senke) an einem anderen Ort ausgeglichen. Da Klimaschutzprojekte meistens in Entwicklungsländern durchgeführt werden, fliesst Geld in Projekte und in Regionen, die sonst kaum Mittel erhalten würden. Auch weil die dortigen Regierungen selbst kaum über Mittel für Waldschutz und grüne Infrastruktur verfügen.
Der Kompensationsprozess erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst werden die entsprechenden CO2-Emissionen berechnet, in einem zweiten Schritt reduziert und nicht vermeidbare CO2-Emissionen werden über anerkannte Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Auf diese Weise kann praktisch jede Aktivität, jedes Produkt oder jedes Unternehmen klimaneutral gestaltet werden.
Die carbon-connect AG hat immer betont,dass eine entsprechende CO2-Kompensation im Zusammenhang mit Klimaneutralität angewendet wird. Wir sehen CO2-Kompensation als wichtigen Baustein und Übergangstechnologie an. Ohne CO2-Kompensation wird Netto-Null nicht erreichbar sein. Die entsprechenden Alternativen stehen derzeit nur teilweise oder noch gar nicht zur Verfügung. Oft haben Unternehmen bei der Umsetzung ihres CO2-Reduktionspfads ihr Potenzial rasch ausgeschöpft. So ist es oft kurzfristig für ein Unternehmen nicht möglich, einen Fuhrpark von fossilen Brennstoffen auf einen elektrischen Antrieb umzustellen. Es sei hier nur am Rande erwähnt, dass auch Elektrofahrzeuge im Betrieb aufgrund des benötigten Stroms einen CO2-Fussabdruck hinterlassen. Je nach Stromquelle bzw. Land sogar einen erheblichen. Weltweit verursacht die Stromproduktion fast einen Drittel aller globalen CO2-Emissionen.

Green Claims für Produkte und Unternehmen werden in der EU streng geregelt. Konsumenten mit klimaneutralen Produkten zu beruhigen, die ausschliesslich auf CO2-Kompensation beruht, könnte zu einem Mehrkonsum verleiten.
Klimaneutralität ist jedoch ein umweltpolitisches Ziel. Im Rahmen des Pariser Abkommens, das von über 190 Ländern unterzeichnet wurde, wird angestrebt, bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Auch die Schweiz hat beschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Europa hat die Ziele des Kyoto-Abkommens, das eine CO2-Reduktion von 20 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 vorsieht, erreicht und sogar leicht überschritten. Um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, müssen noch 80 Prozent CO2-Reduktion bewerkstelligt werden, und das in weniger als der Hälfte der Zeit! Es wird erwartet, dass der weltweite Treibhausgasausstoss 2030 seinen Höhepunkt erreicht.
Der optimale Ansatz für ein Unternehmen besteht darin, wo immer möglich CO2-Emissionen zu vermeiden, CO2-Emissionen drastisch zu reduzieren und nicht vermeidbare CO2-Emissionen durchKlimaschutzprojekte auszugleichen. Ein Ansatz dazu bietet die Initiative für wissenschaftsbasierte Klimaziele, die Science Based Targets Initiative (SBTi). CO2-Emissionen gehören kompensiert und gleichzeitig mit einem strikten CO2-Reduktionspfad gesenkt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Unterschied zwischen Netto-Null und Klimaneutralität.
Informationen zu unseren Klima Labels finden Sie hier.

Was sind die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)?

Die Sustainable Development Goals (SDGs) sind von den Vereinten Nationen festgelegte Nachhaltigkeitsziele. Die SDGs dienen als Leitfaden und sollen bis 2030 weltweit von möglichst vielen Ländern erreicht werden. Ihr Ziel ist es, eine nachhaltigere Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und Ungerechtigkeit sowie die Ausbeutung der Natur zu verringern. Durch die Förderung von Bildung, gerechter Arbeit und Nachhaltigkeit soll ein ökologisch verträgliches Wachstum von Gesellschaft und Wirtschaft erreicht werden, um Ressourcen langfristig zu schonen.

Wichtig Ziele sind (nicht abschliessend): Reduzierung von Hunger und Armut, Verbesserung der Bildung, Förderung von Chancengleichheit, Bereitstellung von Zugang zu sauberem Wasser und Energie, Schaffung von gerechter Arbeit und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, Schutz der Meere, Förderung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, Stärkung von Institutionen, um allen Menschen den Zugang zur Justiz zu ermöglichen und die Unterschiede zwischen Arm und Reich zu verringern und der Aufbau internationaler Partnerschaften. 
Ein zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsziele betrifft den Klimawandel. Insbesondere Entwicklungsländer und Schwellenländer sind häufig stärker von den Auswirkungen der Klimaerwärmung betroffen als Industrieländer, was eine erhebliche zusätzliche Herausforderung für ärmere Länder darstellt. Durch Anpassungsmassnahmen wie die Stärkung der Klimaresilienz (ökologische Klimaresilienz: dies bezieht sich auf die Fähigkeit von Ökosystemen, sich an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen) können jedoch die Auswirkungen von Extremereignissen wie Dürren oder Überschwemmungen reduziert werden.

Welche Klima-Labels bietet die carbon-connect AG an?

CO2-Footprint Assessed: Dieses Label von carbon-connect bestätigt die Berechnung des CO2-Fussabdrucks eines Unternehmens, Produkts oder Events gemäss dem Greenhouse Gas Protocol (GHG). Dabei werden die Scope 1, Scope 2- und alle wesentlichen Scope 3-Emissionen berücksichtigt (gesamte Wertschöpfungskette). In der Regel wird die Treibhausgasbilanz für Unternehmen (Corporate Carbon Footprint) jeweils für ein Geschäftsjahr berechnet und jährlich aktualisiert. Eine CO2-Bilanz ist die Grundlage für eine Klimastrategie mit einem CO2-Absenkpfad und wichtiges Monitoring-Instrument.
Financing Climate Action: Committed to Net-Zero: Dieses Label belegt, dass alle (nicht vermeidbaren) Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, Events oder Produkts durch Klimaschutzprojekte kompensiert werden. Zunächst muss der tatsächliche CO2-Ausstoss durch eine entsprechende CO2-Bilanz ermittelt werden, wobei auch die vor- und nachgelagerten CO2-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollten. Im Anschluss erfolgt ein entsprechender CO2-Reduktionspfad mit Monitoring.
Financing Climate Action: Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Organisationen können ein Klimaschutzprojekt durch einen beliebigen Beitrag unterstützen. carbon-connect bietet verschiedene individuelle Möglichkeiten an, wie z.B. die Kompensation von Produkten, Webseiten oder Mobilitätsthemen (Flüge, Auto etc.). 
ECO MOTIVE: Durch den Kauf eines ECO MOTIVE Aufklebers werden die mit dem Auto pro Jahr verursachten Treibhausgasemissionen kompensiert. Dabei werden pauschal 2,5 Tonnen CO2-Äquivalente über ein Klimaschutzprojekt ausgeglichen, was ungefähr 15.000 km entspricht.
Treellionaire: Mit der Initiative Treellionaire verfolgt carbon-connect das Ziel, eine Million Bäume zu pflanzen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können sich beteiligen und Bäume kaufen. Mit jedem Kauferhält man ein Zertifikat. Die unterstützten Stiftungen (Sustainable Harvest, Trees for the Future, BOS Schweiz) pflanzen die Setzlinge in verschiedenen Waldschutzprojekten, vor allem in Afrika, Indonesien und Südamerika.

Was sind CO2-Zertifikate und CO2-Kompensation?

Treibhausgasemissionen können durch die Finanzierung von Klimaschutzprojekten kompensiert werden. CO2-Zertifikate bestätigen die Kompensation einer bestimmten Menge CO2 durch ein zertifiziertes Klimaschutzprojekt. Unternehmen können CO2-Zertifikate kaufen, umdie nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen auszugleichen. Nach dem Kauf werden die Zertifikate stillgelegt, was sicherstellt, dass die Kompensation erfolgte. Verifizierte Klimaschutzprojekte werden von Dritten geprüft und müssen: regelmässig geprüft werden, müssen dauerhaft sein, es darf keine Doppelzählung stattfinden und sie müssen zusätzlich sein.
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Wie funktionieren Klimaschutzprojekte?

Klimaschutzprojekte tragen zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Es sind Projekte die CO2 einsparen oder als CO2-Senke funktionieren.

Wälder sind nach den Ozeanen die zweitgrösste natürliche CO2-Senke auf der Welt. Häufige Klimaschutzprojekte sind Baumpflanz- oder Waldschutzprojekte. Diese befinden sich oft im äquatorialen Gürtel, insbesondere im Amazonasgebiet, in Zentralafrika oder auch in Indonesien. Dort gibt es die grössten Regenwälder. Bei Klimaschutzprojekten liegt die Priorität häufig auf dem Schutz bestehender Wälder und der Erweiterung von Schutzgebieten anstelle von Aufforstung, da es oftl ange dauert, bis Bäume genügend CO2 speichern können. Waldschutzprojekte in den Tropen sind nicht nur wichtig für die CO2-Speicherung, sondern auch für den Artenschutz, da sie einzigartige Ökosysteme darstellen. Zerstörte Waldflächen sind schwierig aufzuforsten und das ursprüngliche komplexe Ökosystem ist nicht mehr wiederherstellbar.

Treibhausgasemissionen können auch durch Projekte kompensiert werden, die die Energieeffizienz verbessern und den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Der Bau von Solaranlagen oder Windkraftanlagen reduziert den Verbrauch fossiler Energien und führt zu einer Einsparung von Treibhausgasemissionen. Diese Projekte schaffen auch Arbeitsplätze und verbessern den Lebensstandard der lokalen Bevölkerung und erfüllen weitere Ziele für eine nachhaltige Wirtschaft (SDGs).
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Wie funktioniert Netto-Null?

Netto-Null wird erreicht, wenn die CO2-Konzentration in der Atmosphäre nicht mehr weiter ansteigt. Immer mehr Unternehmen und Länder setzen sich das Ziel, bis 2050 Netto-Null zu erreichen. Dies bedeutet, dass alle durch eigene Aktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen dramatisch über die gesamte Wertschöpfungskette reduziert worden sind und in Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel stehen, Restemissionen werden ausgeglichen. Dies stellt insbesondere bei komplexen Lieferketten eine grosse Herausforderung dar, da diese oft mit höheren CO2-Emissionen verbunden sind. Das Ziel von Netto-Null kann langfristig nur erreicht werden, wenn die CO2-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette drastisch und schnell reduziert werden.

Labelwelt und Green Claims: was darf die Werbung?

Umweltschutz, Tierschutz, Klimaschutz sowie die biologische und ökologische Produktion von Waren und Dienstleistungen rücken zunehmend in das Bewusstsein der Verbraucher. Die Werbeindustrie hat längst erkannt, wie effektiv diese Begriffe und entsprechende Umweltlogos auf Produktetiketten eingesetzt werden können. Allerdings halten nicht immer alle Angaben, was sie auf den ersten Blick versprechen. Oft sind sie unklar formuliert und irreführend. EU-Rechtsvorschriften regeln die Kennzeichnung und sorgen für Transparenz.

Es ist längst bekannt, dass Tierwohl-Labels oft nicht wirklich auf artgerechte Haltung hinweisen, sondern lediglich weniger Tierleid als in der Vergangenheit bedeuten. Doch auch andere Kennzeichnungen sind immer noch vage formuliert und können unkritische Käufer dazu verleiten, mit einem "guten Gefühl" zu kaufen.

EU-Bestimmungen regeln Werbeaussagen

Daher müssen Gewerbetreibende und Dienstleister den EU-Vorgaben folgen, wonach Werbemassnahmen nicht nur verständlich für Verbraucher sein müssen, sondern auch darauf hinweisen sollen, dass es sich möglicherweise umKompromisse handelt, die sich an anderer Stelle negativ auf die Umweltauswirken könnten.

Diese im Dezember 2008 vom Rat für "Umwelt zum Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik" festgelegten Rechtsvorschriften enthalten allgemeine und spezifische Bestimmungen, die sowohl für Lebensmittel, Futtermittel als auch für Gebrauchsgegenstände gelten. Die irreführende Verwendung von Kennzeichnungen, die mit Begriffen wie "ökologisch" oder"biologisch" werben, ist verboten. Die Mitgliedstaaten werden jedoch vom Umweltrat der EU lediglich gebeten, diese Leitlinien auch umzusetzen. Zudem gelten sie nicht für nationale oder gemeinschaftliche Regelungen zur Etikettierung. 

Richtlinien für Waren aller Art

Die Richtlinie betrifft nicht nur Lebensmittel und alltägliche Gebrauchsgegenstände, sondern auch Fahrzeuge und deren Einzelteile, Haushaltsgeräte, Kraftstoffe, CO2-Kennzeichnung und Energie.

Bei Haushaltsgeräten muss der Energieverbrauch angegeben werden. Dazu muss dem Gerät ein Datenblatt beiliegen oder ein Etikett angebracht sein.

Bei Autoreifen muss die Kraftstoffeffizienz angegeben werden, sowohl für Personenkraftwagen als auch für Nutzfahrzeuge. Auch hierzu müssen Datenblätter vorhanden sein oder auf dem Reifen als Aufkleber angebracht sein. Zusätzlich müssen alle Informationen zur Energieeffizienz, Nasshaftung und externen Rollgeräuschen in sämtlichen Werbematerialien (Katalogen, Flyern, Webseiten und anderen Werbemassnahmen) genannt werden.

Für PKW muss eine Kraftstoff- und CO2-Kennzeichnung vorliegen, einschliesslich Treibstoffverbrauch in Litern auf 100 Kilometern und CO2-Ausstoss in Gramm pro Kilometer, sofern es sich um ein bestimmtes Kraftfahrzeugmodell handelt. Wenn es jedoch um die Marke des Herstellers in der Werbung geht, müssen diese Werte nicht separat angegeben werden.

Die Angaben zum Brennstoff-Mix werden in der Elektrizitätsrichtlinie festgelegt. Diese schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Stromversorger dazu verpflichten müssen, auf Rechnungen an Endkunden sowie in allen Werbemitteln die Energiequellen und deren Anteil am gesamten Energiemix, die CO2-Belastung und mögliche radioaktive Abfälle anzugeben.

Regelungen für Sprache und Bildmarken

Alle Angaben im Zusammenhang mit Umweltschutz und Umweltschutz dürfen nicht in kleinerer Schriftart gedruckt sein als der restliche Werbetext und müssen in leicht verständlicher Sprache verfasst sein. Zweideutige Formulierungen sind unzulässig.

Neben den Textaussagen ist auch die Verwendung und Gestaltung von Bildmarken, Symbolen, Logos oder Zeichen, die zu Verwechslungen mit seriösen Labels führen könnten, verboten.

Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Greenwashing betrieben wird, das bei Verbrauchern zu falschen Vorstellungen über das Umweltbewusstsein von Unternehmen oder die ökologische Produktion bestimmter Waren führen könnte.

Die Verwendung von Labels und Kennzeichnungen ist ohne vorherige Genehmigung unzulässig. Jede Zuwiderhandlung gilt als irreführend oder je nach Schwere der Aussagen als bewusste Verbrauchertäuschung.

Subjektive und objektive Täuschungsmanöver

Wenn bei Marketing Aussagen über biologische, ökologische und umweltfreundliche Produktion und Produktionsketten gemacht werden, müssen diese zwingend nachweisbar sein und gegebenenfalls wissenschaftlich untermauert werden können. Dies gilt beispielsweise, wenn ein Produkt als pestizidfrei oder biologisch abbaubar beworben wird, obwohl es dies tatsächlich nicht ist. In diesem Fall wird in der Richtlinie des Europäischen Parlaments von einer objektiv irreführenden Praxis gesprochen. Wenn beispielsweise ein Pflanzenschutzmittel beworben wird, das aus mehreren Chemikalien besteht, darf nicht nur ein einzelnes umweltverträgliches Mittel verwendet werden, um das Produkt als biologisch abbaubar zu bewerben.

Es gibt auch eine subjektiv irreführende Praxis, die sich auf Kennzeichnungen bezieht, die den Verbraucher täuschen können, obwohl die in ihnen gemachten Aussagen wahr sind. Es ist beispielsweise unzulässig, darauf hinzuweisen, dass ein Produkt kein umweltschädliches FCKW enthält, wenn es laut Gesetzgeber sowieso kein FCKW enthalten darf. Hier darf nicht damit geworben werden, dass das Produkt FCKW-frei ist.

Wenn Produkte, die keinerlei positive Auswirkungen auf die Umwelt haben und ihr sogar schaden (wie PKWs mit Verbrennungsmotor), vor dem Hintergrund einer intakten Landschaft gezeigt werden, wird dies ebenfalls als Manipulation betrachtet. Zu solchen Täuschungsmanövern gehören auch Aussagen über Waschmaschinen mit angeblich um zwei Drittel reduziertem Wasserverbrauch, der in Wirklichkeit nur unter Laborbedingungen erreichbar ist, oder die Behauptung, ein Lebensmittel sei ökologisch produziert worden, obwohl in Wahrheit nur die grundlegenden umweltrelevanten Anforderungen der europäischen Rechtsverordnung eingehalten wurden.

Kriterien für nationale Durchsetzungsbehörden
Alle von der EU geforderten Angaben sind Hinweise für nationale Durchsetzungsbehörden, die ihrerseits eine Bewertung vornehmen. Für absolute Transparenz dürfen sich diese Angaben nicht nur auf das Gesamtprodukt beziehen, sondern auch auf die Bestandteile ihrer Zusammensetzung. Es muss klar sein, ob die Recyclingfähigkeit sich auf die Verpackung oder das Produkt bezieht, auf alle oder nur auf einzelne Produkte eines Unternehmens und auf die voraussichtliche Lebensdauer eines Produkts. Das dafür verwendete Symbol darf nicht mit amtlichen Kennzeichnungen verwechselt werden.

Vergleichende und irreführende Werbung
Während allgemein vergleichende Werbung als Mittel des unlauteren Wettbewerbs angesehen wird, stellt sie keinen Verstoss gegen die Richtlinien dar, wenn sie sich auf die Umweltauswirkungen von Produkten bezieht. Auch hier gilt: Der objektive Vergleich muss sich auf vergleichbare Dienstleistungen und Waren beziehen und darf den Verbraucher nicht täuschen.

Wenn Vergleiche im Marketing herangezogen werden, verlangen die zuständigen nationalen Behörden normalerweise, dass es sich dabei um Produkte derselben Produktkategorie handelt.

Ahndung irreführender Geschäftspraktiken

Kennzeichnungen mit Labels, die auf Tierwohl und Umweltverträglichkeit hinweisen, beeinflussen die Kaufentscheidung der Verbraucher immer stärker. Wenn sich Gewerbetreibende dazu verpflichten, die oben genannten Kriterien zu erfüllen, darf dies nicht nur eine Absichtserklärung sein. Alle gemachten Aussagen müssen lückenlos nachvollziehbar sein.