Heute nur die Grossen, in Zukunft wahrscheinlich alle

Der firmeneigene CO₂-Ausstoss soll künftig also gemessen werden.

Heute nur die Grossen, in Zukunft wahrscheinlich alle
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
22/1/2022

Der firmeneigene CO2-Ausstoss soll künftig also gemessen werden. Das Gesetz entstand als indirekter Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative, die am Ständemehr scheiterte. Dieser Gegenvorschlag verlangt, dass grosse Firmen neu zusätzlich zu den finanziellen auch zu nichtfinanziellen Themen Bericht erstatten, und umfasst deshalb die folgenden Verpflichtungen:

  • Firmen müssen ausweisen, wie viel CO2 sie in einem Geschäftsjahr verursachen.
  • Es muss nachvollziehbar dargelegt werden können, wie das Unternehmen bis 2050 eine Klimaneutralität erreichen wird.

Die Erfassung der CO2-Emissionen geschieht über die sogenannten Scopes 1-3. Mit Scope 1 und 2 werden Emissionen erhoben, die durch das Unternehmen selbst verursacht werden. Scope 3 umfasst alle indirekten vor- und nachgelagerten Emissionen, die andernorts anfallen, wie z.B. der CO2-Fussabdruck von eingekauften Produkten, die irgendwo auf der Welt produziert werden. Letztere sind häufig für einen grossen Teil des CO2-Fussabdruckes verantwortlich. Wenn der CO2-Ausstoss umfassend ermittelt oder gar gemessen werden muss, ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden, was zu deutlich höheren Kosten der Berichterstattung führt. Andreas Staubli (CEO PwC Schweiz) meint dazu: «Die Emissionen zu messen ist eine riesige Herausforderung.» Es sei wesentlich einfacher, den CO2-Ausstoss (z.B. für das Heizen) zu berechnen.

Gemäss einer vom Beratungsunternehmen PwC durchgeführten Befragung an 100 Schweizer Firmenchefs sind 45 % der Firmen bis heute keine CO2-Neutralitätsverpflichtung eingegangen. Zwei Drittel der Befragten glauben zudem, die CO2-Neutralität weder erreichen noch sich je leisten zu können. Brisant ist, dass der CO2-Ausstoss schon sehr bald gemessen werden soll. Aktuell geben 91 % der Firmen zu Protokoll, dass ihr Unternehmen Emissionen gar nicht messen kann. Die Machbarkeit wird somit in Frage gestellt. Es zeigt sich also, dass in der Schweiz viele Firmen nicht vorbereitet sind auf diese neuen Vorschriften.

Unter das Gesetz fallen nicht alle Unternehmen, sondern nur «Gesellschaften des öffentlichen Interesses». Damit gemeint sind börsenkotierte Firmen und Finanzinstitute, die mindestens 500 Personen beschäftigen und mehr als 40 Millionen Franken Umsatz erzielen. Dies betrifft aktuell rund 250 Unternehmen in der Schweiz. Andreas Staubli geht jedoch davon aus, dass mehr Firmen als erwartet von den Neuerungen betroffen sein werden. Denn Unternehmen, die die Bestimmungen umsetzen müssen, würden Lieferanten bevorzugen, die ihre CO2-Emissionen ebenfalls messen und ein Netto-Null-Ziel verfolgen. Das führt dazu, dass letztlich auch kleinere Firmen gezwungenermassen klimaneutral werden.

Wann trifft es Ihr Unternehmen?

Im 2015 geschlossenen Übereinkommen von Paris wurde vereinbart, die Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es sollten jedoch möglichst alle Anstrengungen unternommen werden, um das angestrebte 1.5-Grad-Ziel noch zu erreichen. Ein Sonderbericht des Weltklimarates aus dem Jahr 2018 kommt zum Schluss, dass sich die Welt bereits um ein Grad erwärmt hat und die gegenwärtige Klimapolitik zu einem Temperaturanstieg von mehr als drei Grad bis 2100 führen würde.

(Quellen: Tagesanzeiger, NZZ, Wikipedia, BAFU)

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