CO2-Zertifikate und Emissionshandel, Instrument der Klimapolitik

Emissionshandel und CO2-Zertifikate

CO2-Zertifikate und Emissionshandel, Instrument der Klimapolitik
Kategorie
CO₂-Kompensation/CO₂-Ausgleich
Letztes Update
15/10/2016

Emissionshandel als Startreiz auf dem Weg zur Klimaregulierung

Diese auf den Klimakonferenzen festgesetzten Beschlüsse führten (auch im übertragenen Sinne) zu einer extremen Belastung des Klimas der Staaten untereinander. Die Vertragsstaaten waren lange uneinig über die Höhe dieser Begrenzungen und weigerten sich die Beschlüsse des Kyoto-Protokolls zu ratifizieren. Die Einführung des sogenannten Emissionshandels war ein Kompromiss, dem letztendlich die meisten Staaten zustimmten.

Schlechtes Klima auch unter den Verhandlungspartnern

Nach dem ausgehandelten Prinzip ist es möglich, Emissionszertifikate zu erwerben und weiter zu handeln, sollte das erlaubte Emissionskontingent innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht erreicht worden sein. Eigentlich ein guter Anreiz: Je weniger schädliche Emissionen ein Unternehmen verursacht, desto wirtschaftlicher arbeitet es. Der ökologische Nutzen für die Umwelt springt quasi als positive Begleiterscheinung dabei heraus. Prinzipiell funktionieren Emissions-Zertifikate also wie klassische Bonusscheine.

Ist der Emissionshandel eine Lösung mit Nachhaltigkeit?

Wie kam es zum Emissionshandel?

Welche Grundidee steckt dahinter?

Wie funktioniert der Kauf und Verkauf von Rechten?

Emissionshandel = Ablasshandel?

Nicht ganz zu Unrecht erinnert dieser Emissionshandel auf den ersten Blick an den  Ablasshandel der katholischen Kirche, den schon Martin Luther seinerzeit aufs Schärfste verurteilt hat. Dieser Ablasshandel, der überwiegend wohlhabenden Bürgern einen Vorteil verschaffte, bestand aus Zahlungen an die Kirche für begangene Sünden. Nach damaligen Glauben stand nur reinen Seelen das Paradies nach dem Tode offen. Während also dem armen Teil der Bevölkerung nichts anderes übrig blieb als ein Leben in "Unschuld" zu führen, erlaubte dieses System den Reichen ein ausschweifendes Dasein zu führen und mittels ihrer Finanzkraft ihre Sünden zu kompensieren. Eine im wahrsten Sinne des Wortes himmelschreiende Ungerechtigkeit! Ein gewisses Mass an  Vergnügungen sprachen Kirche und Obrigkeit zwar selbst in diesen strengen Zeiten den Menschen zu. So galt zum Beispiel die Erbsünde als in die Wiege gelegt. Nicht gerade gottgefällig aber dennoch akzeptiert konnte man gewissen Vergnügungen nachgehen - vorausgesetzt man liess sich dabei nicht öffentlich erwischen.

Gewisse Parallelen zum Emissionshandel sind nicht zu übersehen. Reiche Nationen sind damit in der Lage durch den Erwerb weiterer Zertifikate ihr erlaubtes Kontingent zu überschreiten. Ganz so simpel erklärt ist es jedoch nicht. Den heutigen Emissionshandel unter den Vertragsstaaten als Ablasshandel zu bezeichnen, ist eine nicht ganz zu Ende gedachte Kritik.

Emissionshandel = Anreiz und Einkommensquelle

Das nach der Klimakonferenz in der japanischen Stadt Kyoto benannte Kyoto-Protokoll beinhaltet Beschlüsse zur Emissionsverringerung und entsprechende Richtlinien, an die sich die Vertragsstaaten richten müssen sobald Sie das Protokoll ratifiziert haben. Zu du Mechanismen dieses Protokolls gehört aber auch das Recht auf Handel mit Emissionen. Ein Land, das seinen Treibhausgas-Ausstoss reduziert, hat damit die Möglichkeit seine entsprechend weniger benötigten Rechte an andere Staaten zu verkaufen. Dieses Recht gilt nicht nur national sondern international.

Die Umweltsünden der Vergangenheit nachträglich zu kompensieren ist nahezu unmöglich. Sie in Zukunft zumindest zu reduzieren ist ein wichtiger Schritt. Die Emissionen grosser Industriekonzerne können und sollen nicht von heute auf morgen auf Null reduziert werden. Ein Leben ohne Strom, ohne Konsumgüter, ohne Treibmittel und ohne die Hilfe von Maschinen hiesse ein Leben zu steinzeitlichen Bedingungen. Ein gewisses Kontingent wurde daher allen Staaten für Emissionen verursachende Anlagen zugebilligt. Wer dieses Höchstmass jedoch überschreiten will hat die Möglichkeit  anderen Staaten, die ihr Kontinent nicht erreichen werden, ungenutzte Zertifikate abzukaufen.

Eine wirkliche, drastische Verringerung der Umweltverschmutzung wie sie nötig wäre, wird hierdurch zunächst nicht erreicht. Die Beschlüsse beinhalten daher eine stetige, jährliche Absenkung des Maximalkontingents. Was diese Lösung kennzeichnet ist, dass gerade die Industrieländer, die als grösste Umweltverschmutzer gelten, den höchsten Bedarf an Zertifikaten haben. Schwellen- und Entwicklungsländer, die aufgrund des viel geringeren Pro-Kopf-Ausstosses ihr Kontingent nicht erreichen, profitieren vom Emissionshandel als Einnahmequelle.

Guter Weg mit kleinen Hindernissen

"Der Fortschritt liegt im Handel" wussten schon unsere Ahnen in der vorindustriellen Zeit. Tatsächlich könnte auch im Emissionshandel der Weg hin zu besserer Luft gesehen werden. Sicher - eine schnellere Gangart wäre wünschenswert.

Der Handel mit diesen Emissionszertifikaten ist als marktwirtschaftliches Instrument zu sehen um das globale Klima zu schützen. Das Recht mit Emissionszertifikaten zu handeln kann als Mengenlösung gesehen werden, durch die zudem die Festlegung eines bestimmten Steuersatzes wegfällt und das Umweltziel durch den Gesetzgeber direkt beeinflusst werden kann. Der Emissionsrechtehandel hat hierdurch den positiven Aspekt einer bestimmten ökologischen Treffsicherheit. Als unkalkulierbare Faktoren bleiben aber weiterhin die Entwicklung der Preise und die damit verbundene, wachsende finanzielle Belastung von Unternehmern und Endverbrauchern.

Der Handel mit CO2-Zertifikaten ist also als umweltpolitisches, marktwirtschaftliches Instrument zu sehen, gedacht um das Klima zu schützen und gleichzeitig einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Nicht nur die Grossindustrie oder Lobbyisten profitieren von dieser Regelung, sondern letztendlich jeder einzelne Bürger. Einen doppelten Nutzen für die Umwelt hat der Handel mit Zertifikaten, wenn die Einnahmen daraus direkt in weitere Umweltprojekte fliessen:

Durch Einnahmen aus dem Emissionshandel ist beispielsweise Deutschland seit Anfang 2008 in der Lage verschiedenste Klimaschutzprogramme in Wirtschaft, Industrie und Kommunen zu unterstützen.

Der Weg mag schwer zu beschreiten sein und Wissenschaftlern und Umweltschützern ist die Vorgehensweise zu Recht zu langsam. Möglicherweise ist dies aber der einzige Weg in Zukunft alle Nationen an den Start zu bekommen.

Cap and Trade: Es wird eine Obergrenze festgelegt und Umweltzertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen.

Die Definition der Obergrenzen für Emissionen hatte bei den Vertragsstaaten immer wieder zu heftigen Diskussionen und Uneinigkeit geführt. Einig war man sich zwar in dem Punkte, dass Schwellenländer erst später und zunächst die Industrieländer als Hauptverursacher der Erderwärmung in die Pflicht zu nehmen seien. Zur Ratifizierung der Beschlüsse waren viele Länder aber erst bereit, nachdem die Möglichkeit eines Emissionshandels eingeführt war.

Dabei ist dieses Prinzip der Vergabe von Bonuspunkten nicht wirklich neu. Die Bedeutung des Profits durch Sparmassnahmen kennt jeder Einfamilien-Haushalt. Was an einer Stelle gespart wird, steht an anderer Stelle zur Verfügung oder kann weiterverkauft werden.

Der heutige Emissionsrechte-Handel basiert auf einer Idee von Thomas Crocker. Der Ökonomie-Doktorand an der University auf Wisconsin/Milwaukee argumentierte im Jahr 1966, dass eine Selbstorganisation durch Handel die Staaten sicher schneller animieren würde den Umweltschutz-Beschlüssen zuzustimmen. Grundvoraussetzung für diese Idee war, eine definierte Obergrenze für Emissionen innerhalb eines bestimmten Areals und Zeitraums. Von J. H. Dales stammt die Idee einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten um zum Beispiel Gewässerverschmutzung durch Industrieabwässer zu begrenzen.

Die Grundidee für den Emissionsrechtehandel geht auf 1966 zurück und  stammt von Thomas Crocker.

In ihrer Umsetzung bedeutete diese Idee, dass bemessen an der festgesetzten Obergrenze für Emissionen für die Region oder das Land sogenannte Umwelt-Zertifikate ausgegeben werden. Ohne entsprechende Zertifikate erfolgte Emissionen werden mit einer Strafe belegt (Cap and Trade) Der Preis der Zertifikate wird von der Nachfrage bestimmt.

Erworben werden können sie durch eine Zuteilung durch die Regierung oder durch Versteigerung. Im ersten Falle wird politisch bestimmt, welche Anlage beziehungsweise welcher Akteur wie viele Zertifikate erhält. Dazu bedarf es allerdings bestimmter Kriterien für die Verteilung. Es gilt eine eventuelle Begünstigung einflussreicher Interessenten unbedingt zu vermeiden.


Eine Möglichkeit ist die Anzahl der Zertifikate an der Einwohneranzahl, beziehungsweise am fossilen Energieverbrauch eines Landes zu bemessen. Schwellen- und Entwicklungsländer mit einem in der Regel sehr viel geringeren Energieverbrauch hätten durch den Emissionshandel die Möglichkeit zusätzlicher Einnahmen. Durch den gesteigerten finanziellen Anreiz werden Akteure zudem animiert ihre Emissionen grösstmöglich zu reduzieren. Es entsteht also eine Win-Win-Situation für alle Seiten.

Zur Versteigerung kommen die Zertifikate dann, wenn objektive Kriterien wie die oben genannten nicht vorhanden sind. Möglich wäre die Koppelung des Kaufs von Zertifikaten für Anlagen mit dem Recht diese später eventuell wieder auf den Markt zu bringen.

Hintergrund und Funktionsweise des Emissionshandels

Sinn und Zweck dieses Emissionshandels ist, dass global betrachtet ein Höchstwert nicht überschritten wird, die einzelnen Akteure unter sich aber einen gewissen Handlungsspielraum erhalten und damit flexibel bleiben können. Die Höchstwerte können auf diese Weise regional unterschiedlich verteilt werden.


Der Emissionshandel ermöglicht Anlagen mit geringeren Reduktionskosten eine höhere Einsparung. Dies bietet zugleich einen grösseren Anreiz zu weiteren Einsparungen. Gleichzeitig können Anlagen mit geringeren Kosten die Reduktionen anderer Anlagen übernehmen, die hier mit weit höheren Kosten zu rechnen haben. Eine solche “Umverteilung“ hat gegenüber einer Ökosteuer oder einer Pigou-Steuer und anderen umweltpolitischen Massnahmen den entscheidenden Vorteil, dass nach dem ökonomischen Minimalprinzip die Emissionen möglichst günstig und möglichst stark reduziert werden können.

Wie funktioniert Emissionshandel?

Zunächst wird vom Staat (beziehungsweise von der EU) festgelegt wie hoch die Gesamtmenge an Treibhausgasen für emissionshandelspflichtige Anlagen sein dürfen. Die Festlegung gilt für einen bestimmten Zeitraum, eine sogenannte Handelsperiode. Die erste Handelsperiode umfasste die Jahre 2005-2007, die darauffolgende von 2008-2012, dritte begann 2013 und wird 2020 ablaufen. Idealerweise sollten in jeder Handelsperiode die erlaubten Emissionsmengen pro Jahr um 1,74 % sinken.

In der ersten Periode, der “Pilotphase“ des europäischen Emissionshandelssystems lagen die Obergrenzen mit 482 Millionen t CO2 im Jahr allein in Deutschland noch eindeutig zu hoch. Ein Anreiz zur Reduktion bestand für die Industrie dadurch nicht. Ab 2006 zog die europäische Kommission die Schrauben deutlich an. Künftig wurde die deutsche Obergrenze auf 453 Millionen t reduziert.

Während in den ersten beiden Handelsperioden die europäische Emissionshandelsrichtlinie in sogenannten Allokationsplänen festlegte wie viele Zertifikate jeweils ausgegeben wurden und an wen wurden in der zweiten Periode diese Zertifikate schon nicht mehr komplett kostenfrei vergeben. Etwa ein Zehntel aller Zertifikate wird verkauft oder versteigert. Dabei wird streng darauf geachtet innerhalb der Europäischen Union gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Kostenlose Zertifikate werden vergeben an Industriesektoren, die verstärkt unter einem internationalen Wettbewerb zu leiden haben. Wem diese Zertifikate zugeteilt werden wird mit bestimmten Richtlinien, den sogenannten Benchmarks ermittelt. Benchmarks wiederum orientieren sich europaeinheitlich am Durchschnitt der besten Industrieanlagen einer Region. Ein Zertifikat berechtigt zum Ausstoss von 1 t Kohlendioxid.

Nicht benötigte Zertifikate können von den Inhabern gehandelt werden. Zusätzlich benötigte Zertifikate können erworben werden. Eigenmächtig ohne zusätzliche Zertifikate die für den bestimmten Zeitraum zugeteilte Emissionsmenge zu überschreiten, ist mit Sanktionen verbunden. Die Unternehmen sind verpflichtet jedes Jahr einen Bericht über die erfolgten Emissionen bei der Deutschen Emissionshandels Stelle (DEHSt) vorzulegen.

CO2 senken zu möglichst geringen Kosten

Mit diesen Vereinbarungen sollte eine Verringerung aller Emissionen um mindestens 5 % unter das Niveau von 1990-2012 erfolgen. Die europäischen Vertragsstaaten hatten sich dazu verpflichtet ihre Emissionen um insgesamt 8 % zu reduzieren. Deutschland verpflichtete sich zur Reduktion von 20 % der im eigenen Land verursachten Emissionen. Auf die wirtschaftlich schwächeren Staaten entfielen entsprechend geringere Auflagen.

Die kostenlose Verteilung von Zertifikaten wurde nicht ohne Kritik gesehen. Neue Vorgaben sahen vor, dass zumindest der Strom-produzierende Sektor ab dem Jahr 2013 seine Zertifikate ebenfalls er steigern musste.

Wie die Grossen so die Kleinen

Neben der Grossindustrie, den Energieerzeugern, dem Strassenverkehr und dem Flugverkehr stellen auch Privathaushalte weltweit einen hohen Anteil an klimaschädigenden Emissionen.

Sie daher mit einzubeziehen in die Emissionshandelskonzepte war eine weitere Notwendigkeit. Das als Personal Carbon Trading bezeichnete Konzept erfasst die Prokopfemissionsquote und ein Emissionshandelsrecht für Privathaushalte.

Am Environmental Change Institut in Oxford wurde ein Konzept entwickelt, das vorsah die gewerblichen und privaten Emissionen getrennt zu erfassen. Mit diesem Konzept könnte der bisherige Emissionsrechtehandel um die Aspekte der fallenden Emissionen von Privathaushalten, Heizen, öffentlicher Personennahverkehr, etc. erweitert werden.

Definition Carbon Credits, Carbon Market

Eine weitere ebenfalls aus England stammende Idee war, sogenannte Carbon Credit  einzuführen. Dabei soll der Verbraucher neben dem Marktpreis für Produkte zusätzlich mit sogenannten CO2 Punkten bezahlen. Wie in der Grossindustrie erhält auch der Endverbraucher eine Zuweisung solcher “Zertifikate“, die sich wie bei den “Grossen“ ebenfalls jährlich verringert. Sollte dem Endverbraucher das Kontingent nicht reichen, so hätte auch er die Möglichkeit weitere Punkte zu erwerben. Die Idee ist bisher allerdings nicht umgesetzt worden.

Die Vorschriften der EU gestatten eine landesspezifische Ausweitung des Emissionshandels. In der Schweiz erhält jeder Einwohner eine Rückerstattung aus den Einnahmen der Schweizer Lenkungsabgaben mit dem Ziel das Konsumverhalten der Bürger hin zu weniger Verbrauch, Verzicht und Erwerb umweltfreundlicherer Produkte positiv zu beeinflussen.

Zudem steht neben Unternehmen auch allen Privatbürgern die Möglichkeit offen, den Service von Kompensationsdienstleistern wie z. B. carbon-connect AG in Anspruch zu nehmen. Hier kann man den eigenen CO2-Fussabdruck ermitteln lassen und dementsprechend eine Kompensation in Form von Zahlungen leisten, mit denen wiederum Umweltschutzprojekte weltweit gefördert werden.

Sonderrechte für die Luftfahrt? Kooperation und Sabotage - vom Höhenflug zurück auf den harten Boden der Tatsachen.

Bleibt der Gedanke durch den Emissionshandel einen Anreiz zur Senkung eigener Ausstösse zu bieten hinter der Realität zurück? Welche Länder beteiligen sich am Handel, welche nicht?

Seit 2008, zu Beginn der zweiten Emissionshandelsperiode, sind Anlagenbetreiber in der EU verpflichtet ihren jährlichen Treibhausgasausstoss um 57 Millionen t zu verringern. Deutschland hat seitdem den Emissionshandel eingesetzt um die deutschen Emissionsminderungsziele auch zu erreichen. Tatsächlich ist es gelungen bereits in der ersten Handelsperiode von 2005-2007 die Zuteilungsmenge um mehr als 7 % zu verringern.

Neben den Auflagen für Kraftwerke und Industrie nimmt die internationale Luftfahrt eine Sonderstellung ein. Weil ein Grossteil der Vertragsstaaten eine Ausweitung der Beschlüsse auf die Luftfahrt jahrzehntelang blockiert hatte, hatte die europäische Union im Alleingang die Einbeziehung der Luftfahrt in den Emissionshandel beschlossen.

EU Emissionshandel wird von Drittstaaten bekämpft

Die meisten Staaten lehnten sich gegen diese EU Vorgaben vehement auf. Russland fühlte sich im Streit um den Emissionshandel in der EU unter Druck gesetzt. Dies betraf vor allem den Emissionshandel im Flugverkehr. Der Beschluss sah vor, dass künftig alle Airlines, deren Maschinen innerhalb der europäischen Union, Norwegen und Island starten und landen, Emissionszertifikate für die Flugstrecke vorweisen müssen. Im Jahre 2012 sperrte Russland aus Protest gegen diesen Beschluss die kostenlosen Überflugrechte über Sibirien für alle aus der europäischen Union kommenden Maschinen.

Auch China protestierte im Streit um eine Einbeziehung der Luftfahrt auf den Emissionshandel gegen die Beschlüsse. Die chinesische Regierung verbot Ihren Fluggesellschaften darauf hin eine Beteiligung am Emissionshandel mit der EU.

Ebenso boykottierte Indien den Handel mit der Europäischen Union. Auch hier ging es in erster Linie um den Flugverkehr.

Erbitterter Widerstand kam aus den USA und Saudi-Arabien. Auch der Grossteil aller anderen Vertragsstaaten hatte das Klimaschutzabkommen für die internationale Luftfahrt jahrzehntelang blockiert. Alle grossen Nationen wie Russland, Indien und China hatten sich gegen diesen Emissionshandel mit der Europäischen Union ausgesprochen. Eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne des Klimaschutzes sieht anders aus.

Schliesslich legte Brüssel einen Kompromissvorschlag vor. China und der USA wurden Zugeständnisse eingeräumt, nach denen sie keine Zertifikate erwerben müssen für die von ihren Airlines verursachten Luftverschmutzung auf der gesamten Flugstrecke. Als Gegenleistung erwartete die Europäische Union Vorschläge wie die betroffenen Staaten ihre eigenen Emissionen zu senken gedächten.

Gesunde Umwelt oder gesunde Wirtschaft? - Was liegt uns wirklich am Herzen?

Das gewünschte Ziel, durch handlungsfähige Zertifikate einen Anreiz für die Industrie zu schaffen ökologisch und ökonomisch wirtschaftlich zu produzieren, konnte nach Meinung von Forschern bisher nicht erreicht werden. Nach wie vor steht zu befürchten, dass die im Rahmen des Kyoto-Protokolls vereinbarten Ziele durch den Weg des Emissionshandels nicht zu erreichen sind.

Klimarahmenkonvention regelt Emissionshandelsrecht zwischen Staaten

Das Kyoto-Protokoll als Zusatzprotokoll zur Gestaltung der Klimarahmenkonventionen (UNFCCC) hat die Emissionshandelsrechte zwischen den Staaten festgesetzt. Wie viel davon konnte bisher umgesetzt werden und gibt es Anlass zur Hoffnung?

Die Europäische Union nahm hier zwar eine Vorreiterposition ein indem sie seit 2005 bemüht war, dieses Ziel zu erfüllen. Neben der Energiebranche sowie Betreibern von Erdölraffinerien, Koksöfen, Stahlwerken, Zementwerken, etc. wurde ab 2012 auch der Flugverkehr in die Pflicht genommen. Diese Bemühungen reichen allerdings nach wie vor nicht aus, um eine Begrenzung der Erderwärmung auf  nicht mehr als 2° bis Mitte des Jahrhunderts zu realisieren, wenn nicht alle anderen Staaten (Indien, China, USA, etc.) gleichsam "bemüht" sind.

Emissionshandel in Japan, USA, Kanada, Australien etc.

Tokio beschloss 2010 ein Emissionsrechte-System für Indust.rie und Büros. Ab 2011 griff hier die Sanktionierung von Emissionen, die die zugelassene Obergrenze überschritten.
Eine landesweite Umsetzung des Systems kam aber nicht zustande. Nimmt Japan als Geburtsland des Kyoto-Protokolls seine Mutterschaft nicht ernst genug?

In den USA und in Kanada verpflichteten ab 2003 in einem freiwilligen Handelssystem (CCX Chicago Climate Exchange) Unternehmen, Firmen, Verbände und Universitäten zu 6 % Reduktion der gemeinsamen Treibhausemissionen. Die Senkung erfolgt zudem in Form von Kompensation durch Investitionen in Umweltschutzprojekte in Brasilien und den USA.

Neuseeland beschloss 2008 als erstes Land weltweit ein System, das die Landwirtschaft zusätzlich in die Emissions-Reduktion mit einbezog. Nach wie vor aber expandiert die industrielle Massentierhaltung weltweit und bleibt damit Hauptgrund zur Abholzung von Waldflächen für den Futtermittelanbau und Methanverursacher Nummer eins.

In Australien in News South Wales entwickelte sich 2003 das NSW Greenhouse Gas Abatement Scheme. Insbesondere Industrieunternehmen und Strom-produzierende Unternehmen haben sich hierzu verpflichtet. Es handelt sich hierbei ebenfalls darum Emissionen zu kompensieren und in Aufforstungsprojekte zu investieren, während anderenorts allerdings fleissig weiter abgeholzt wird.

Summa summarum scheinen wir uns im Kreis zu drehen mit unseren Bemühungen. Der Wunschtraum vom unbeschwerten Leben, das uns Brennstoffe, Strom und Treibmittel über so viele Jahrzehnte zumindest in der westlichen Hemisphäre ermöglicht haben, sollte eigentlich längst ausgeträumt sein. Noch immer aber kneifen wir krampfhaft beide Augen zu, um das böse Erwachen hinauszuzögern. Noch immer leben wir den schönen Schein während die Bevölkerung der ohnehin schon gebeutelten Entwicklungsländer längst mit den Auswirkungen des Klimawandels zu kämpfen hat. Solange die Industrienationen nicht ernsthaft bemüht sind, den eigenen Lebensstandard zu senken, wird sich auch die dafür leider anfallende Emission nicht oder nur viel zu langsam senken.

Die biblische Aufforderung "Macht euch die Erde untertan" haben wir wohl ein wenig zu wörtlich genommen. Wir sollten nicht verpassen, die Arche rechtzeitig startklar zu machen. Es sollte ein starkes Schiff sein, das in der Lage sein muss, die künftigen Klimaflüchtlinge mitaufzunehmen. Oder ist unser Schiff langsam aber sicher längst dem Untergang geweiht?

Quellen:

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Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.