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VORSORGEAUFTRAG

Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

 

IHRE ORGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN

Ihre ORGINAL-DOKUMENTE wie zum Beispiel Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Ehevertrag, Gesellschaftervertrag, usw. bewahren wir für Sie zentral und sicher auf. Bei Bedarf erfolgt der Abruf der benötigten Dokumente über unsere Notfall-Nummer. Wir sind 7 x 24 Stunden für Sie erreichbar. Die Dokumente liefern wir rasch und unkompliziert an den von Ihnen gewünschten Ort.

 

PATIENTENVERFÜGUNG

Die Patientenverfügung regelt die medizinische Vorsorge. Darin wird festgelegt, wie man in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchte, respektive was man auf gar keinen Fall will, beispielsweise in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen. Ebenfalls können darin Instruktionen zur Organentnahme enthalten sein.

T: +41 55 / 566 70 62

E: info@vobox.ch